Die "Nachstellung" gehört zu den altmodischsten Worten, die das Strafgesetzbuch zu bieten hat - dabei wurde der Paragraf 238, in dem das Delikt geregelt ist, erst 2007 dort eingefügt. Jetzt will ihn Justizministerin Christine Lambrecht so anpassen, dass das alte Wort auch moderne Straftaten wie Stalking im Netz noch besser erfasst. Am Dienstag hat sie einen Entwurf für eine Neufassung der Norm veröffentlicht. Stalking sei für die Betroffenen oft "schrecklicher Psychoterror", dessen Folgen bis hin zu körperlicher und sexualisierter Gewalt reichen könnten, so die SPD-Politikerin.
Bisher musste dem Täter ein "beharrliches" Nachstellen nachgewiesen werden, das geeignet ist, die Lebensgestaltung des Opfers "schwerwiegend" zu beeinträchtigen. In der Praxis hätten sich diese Strafbarkeitshürden oft als zu hoch herausgestellt, so Lambrecht. Darum wolle sie die Anwendung des Paragrafen erleichtern und die Schwellen der Strafbarkeit senken. "Es müssen mehr Stalking-Fälle vor Gericht kommen und die Täter konsequent zur Verantwortung gezogen werden." Künftig soll es dem Entwurf zufolge ausreichen, wenn ein Täter seinem Opfer "wiederholt" nachstellt, und dessen Leben dadurch "nicht unerheblich" beeinträchtigt wird.
Außerdem sollen für Fälle von Cyberstalking mehr Beispiele in das Gesetz eingefügt werden, das soll die Rechtssicherheit in der Praxis erhöhen. Stalking im Netz erfolge etwa auch dadurch, dass Täter unter Vortäuschung der Identität des Opfers in sozialen Netzwerken oder über Apps "Konten anlegen und unter dem Namen des Opfers abträgliche Erklärungen abgeben oder Fotos von ihm veröffentlichen", heißt es in der Begründung zu dem Gesetzesvorschlag. "Auch diese Taten möchten wir ausdrücklich als digitales Stalking unter Strafe stellen", sagt Christine Lambrecht. Dem Ministerium zufolge richtet sich Stalking meist gegen Frauen, seltener gegen Männer.
Auch weiterhin soll Stalking mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden - das neue Gesetz kennt aber höhere Strafen für besonders schwere Fälle, etwa wenn der Täter das Opfer über einen langen Zeitraum belästigt oder eine Gesundheitsschädigung verursacht. In diesen Fällen droht dem Täter eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Länder und Verbände sollen nun bis zum 1. März Stellung zu dem Gesetzesvorschlag nehmen.
Es ist nicht das erste Mal, dass der Stalking-Paragraf mit Blick auf den Opferschutz nachgeschärft wird. Bereits 2017 hatte der damalige Justizminister Heiko Maas (SPD) das Gesetz grundlegend umgestaltet, um auch Täter bestrafen zu können, die auf starke Opfer treffen - seitdem hängt die Strafbarkeit nicht mehr von der Reaktion des Opfers ab, sondern vom Verhalten des Täters. Die Verurteilungsquote hat das aber nur geringfügig erhöht: 2016 wurden von knapp 19 000 angezeigten Tätern nur 150 verurteilt. 2018 waren es bei vergleichbarer Zahl der Anzeigen etwa doppelt so viele.