Süddeutsche Zeitung

Strafrecht:Kampf gegen Geldwäsche

Geldwäsche soll in Deutschland konsequenter strafrechtlich verfolgt werden. Wie das Kabinett am Mittwoch beschloss, soll es künftig grundsätzlich strafbar sein, kriminelle Profite zu verschleiern - unabhängig davon, durch welche Straftat das Vermögen erworben wurde. Bisher kann Geldwäsche nur verfolgt werden, wenn das Geld aus bestimmten Straftaten wie Drogenhandel, Menschenhandel oder Schutzgelderpressung stammt. "Wir wollen es Staatsanwaltschaften und Gerichten erheblich erleichtern, Geldwäsche nachzuweisen und Täter zur Verantwortung zu ziehen", erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Das sei wichtig, um Täter zu stoppen, die kriminelle Profite verschleiern und schmutziges Geld in den Wirtschaftskreislauf einschleusen. "Organisierte Kriminalität und schwerwiegende Wirtschaftsstraftaten müssen mit aller Konsequenz verfolgt werden", betonte Lambrecht. Durch die Reform greift der Straftatbestand der Geldwäsche künftig deutlich häufiger - etwa auch, wenn Geld aus Diebstählen, Unterschlagung, Betrug, Untreue und Erpressung gewaschen wird. Der Strafrahmen bleibt gleich: Möglich sind in der Regel Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. Der Bundestag muss der Reform noch zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.

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SZ vom 15.10.2020 / dpa
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