Strafrecht:Das Fahrverbot für Straftäter ist gut, weil es wehtut

Autobahn-Stau in Brandenburg

Im Fahrverbot und Führerscheinentzug kann man auch eine Art Freiheitsstrafe sehen: Die Bewegungsfreiheit wird erschwert.

(Foto: dpa)

Wer etwa Steuern hinterzieht, soll künftig den Führerschein abgeben müssen. Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Nichts, aber das macht nichts.

Kommentar von Heribert Prantl

Seit Jahrzehnten schon wird darüber debattiert; aber jetzt wird es ernst. Der Bundesjustizminister kündigt eine neue Haupt- und Generalstrafe an: Aus dem Fahrverbot und aus der Entziehung der Fahrerlaubnis, dem "Führerscheinentzug", soll eine juristische Allzweckwaffe werden.

Bisher werden diese Maßregeln nur bei Verkehrsdelikten verhängt, bei Taten also, "die jemand bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kfz begangen hat". Auf diesen Zusammenhang will das Gesetz, dessen Entwurf im Herbst vorgestellt wird, verzichten. Dann kann ein Diebstahl mit einem Fahrverbot und eine Steuerhinterziehung mit dem Entzug der Fahrerlaubnis bestraft werden. Ist das absurd? Nein, das ist nur neu - und wirksam. Die neue Generalstrafe sprengt die Fantasielosigkeit des Sanktionensystems, das im Prinzip nur Geld- und Freiheitsstrafen kennt.

Die Geldstrafe ist meist schnell bezahlt, die Verurteilung auf Bewährung schnell vergessen. Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug dagegen schmerzen lange. Aber: Was hat, so darf man natürlich fragen, die Steuerhinterziehung mit dem Führerscheinentzug zu tun? Gar nichts. Aber das macht nichts. Und warum nicht? Die Frage hat der Gutachter des Juristentags schon 1992 beantwortet: Das Bedürfnis nach "spiegelnden Strafen", die einen direkten oder symbolischen Bezug zur Straftat haben, sei seit der Aufklärung überwunden.

Gemeint ist: Bis zur beginnenden Neuzeit wurden die Straftäter dadurch bestraft, dass man Gleiches mit Gleichem vergalt, dem Täter also als Strafe das Tatwerkzeug wegnahm. Grausames Beispiel: Dem Dieb wurde die Hand abgehackt. Die Strafe hat die Tat gespiegelt. Das moderne Strafrecht beendete die alten Formen unmittelbarerer Tatvergeltung und führte die Freiheitsstrafe als allgemeine Strafe ein. Im Fahrverbot und Führerscheinentzug kann man eine Art Freiheitsstrafe sehen: Die Bewegungsfreiheit wird erschwert.

Geld- und Bewährungsstrafen werden eher akzeptiert als der Zugriff auf den Führerschein

Von einer Strafe verlangt man, dass sie spürbar ist und den Täter zur Besinnung bringt. Das funktioniert: Die "verkehrsausschließenden Maßnahmen", wie sie juristisch heißen, sind Sanktionen, gegen die vor Gericht am häufigsten und heftigsten gekämpft wird. Geld- und Bewährungsstrafen werden eher akzeptiert als der Zugriff auf den Führerschein. Der kann empfindlich, ja existenzgefährdend treffen.

Genau das ist der Hauptpunkt der Kritik: Die neue Generalstrafe verstoße gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit. Sie habe etwa auf dem Land ganz andere Konsequenzen als in der Großstadt. Aber darauf muss der Richter auch derzeit schon Rücksicht nehmen - wenn er bei Verkehrsdelikten Fahrverbote verhängt und Fahrerlaubnisse entzieht.

Das heißt: Die gleiche Schuld ist umzurechnen in ungleiche Dauer des Fahrverbots aufgrund unterschiedlicher Lebensumstände. Bei Geldstrafen geschieht das auch: Die werden verhängt nach Tagessätzen, also danach, was der Täter am Tag verdient. Die neue Hauptstrafe verlangt vom Richter noch mehr Gefühl für individuelle Gerechtigkeit.

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