WinterklausurCSU will auch Kinder unter 14 vor Gericht stellen

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Auch in diesem Jahr treffen sich die CSU-Bundestagsabgeordneten zur Winterklausur im bayerischen Kloster Seeon.
Auch in diesem Jahr treffen sich die CSU-Bundestagsabgeordneten zur Winterklausur im bayerischen Kloster Seeon. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Der Anstieg der Gewaltkriminalität bei Kindern ist besorgniserregend, finden die Abgeordneten. Sie fordern ein neues gerichtliches „Verantwortungsverfahren“.

Von Robert Roßmann, Berlin

Die CSU will, dass auch „strafunmündige kriminelle Kinder“ vor Gericht gestellt werden können. Das geht aus einer Beschlussvorlage für die Klausur der CSU-Bundestagsabgeordneten in Kloster Seeon hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Der Anstieg der Gewaltkriminalität bei Kindern unter 14 Jahren sei „besorgniserregend“, heißt es in der Vorlage. Immer mehr Minderjährige würden gezielt als Drogendealer missbraucht, weil sie strafunmündig seien. Das sei „perfide und eine Untergrabung des Rechtsstaats“. Deshalb wolle man ein gerichtliches Verantwortungsverfahren für kriminelle strafunmündige Kinder einführen. Law and Order beginne mit klaren Regeln für alle. Ziel sei es, „kriminelle Karrieren zu verhindern, bevor sie entstehen“.

In einem Eckpunktepapier beschreibt der CSU-Abgeordnete Christian Moser, wie ein solches Verantwortungsverfahren ablaufen könnte. Bisher seien strafunmündige Kinder unter 14 Jahren schuldunfähig und könnten strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden, heißt es in dem Papier. Zwar ermittle die Polizei dennoch das Geschehen, jedoch beschränkt auf die Frage, ob straf-mündige Personen beteiligt waren. Dadurch werde das Tatgeschehen regelmäßig nicht vollständig aufgeklärt. Die Staatsanwaltschaft wiederum werde durch das Verfahrenshindernis der Strafunmündigkeit vollständig gehindert, ein Verfahren aufzunehmen und zu ermitteln; bereits begonnene Verfahren müssten eingestellt werden. Die Durchsetzung von Konsequenzen liege allein bei den Eltern und den Jugendämtern. Einheitliche Maßstäbe für erzieherische Maßnahmen bestünden nicht.

Alle Ermittlungsmaßnahmen sollen zulässig sein, mit Ausnahme der Untersuchungshaft

Das Verantwortungsverfahren solle für Kinder ab einem Alter von elf Jahren gelten. Bei Vorliegen eines Anfangsverdachts werde ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft eingeleitet. Die Erziehungsberechtigten würden durch Polizei oder Staatsanwaltschaft über den Tatvorwurf informiert. Vernehmungen des Kindes fänden nur im Beisein der Erziehungsberechtigten statt. Alle Ermittlungsmaßnahmen mit Ausnahme der Untersuchungshaft seien zulässig. Polizei und Staatsanwaltschaft würden das vollständige Tatgeschehen ermitteln.

Das Hauptverfahren dürfe nicht ohne das Kind stattfinden, aber auch nicht ohne die Erziehungsberechtigten. Das Jugendgericht müsse dann eine Entscheidung über die Anordnung von Erziehungsmaßnahmen treffen. Leitgedanke solle dabei die Verhinderung künftiger Straffälligkeit und die Wiedereingliederung des Kindes in die Legalität sein. Zu den Maßnahmen könnten zum Beispiel die Weisungen gehören, sich der Aufsicht eines Betreuungshelfers zu unterstellen, an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen oder sich darum zu bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen. Die Verhängung einer Jugendstrafe sei dagegen ausgeschlossen.

In der Unionsfraktion in Berlin zeigt man sich aufgeschlossen für den Vorstoß der CSU. Martin Plum, der Obmann der Unionsfraktion im Rechtsausschuss des Bundestags, sagte der Süddeutschen Zeitung, der Anstieg der Gewaltkriminalität bei Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren sei tatsächlich alarmierend. „Diese Entwicklung dürfen wir nicht länger hinnehmen – wir müssen der wachsenden Gewalt entschlossen und verantwortungsvoll etwas entgegensetzen.“

Die Unionsfraktion spricht von einem innovativen Ansatz, den man sich „sorgfältig und ernsthaft ansehen“ werde

Das vorgeschlagene Verantwortungsverfahren sei dabei ein „innovativer Ansatz“. Es setze konsequent auf Erziehung statt auf Strafe. „Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren werden dadurch nicht zu Straftätern gemacht; die Strafmündigkeit bleibt unverändert bei 14 Jahren.“ Schweres strafbares Verhalten unterhalb dieser Altersgrenze bleibe aber nicht mehr folgenlos. „Gerade bei gravierenden Straf- und Gewalttaten ist es richtig, frühzeitig Verantwortung aufzuzeigen und klare erzieherische Reaktionen zu ermöglichen“, sagte Plum. Man werde sich den Ansatz Verantwortungsverfahren deshalb innerhalb der Unionsfraktion „sorgfältig und ernsthaft ansehen“.

In ihrem Koalitionsvertrag haben Union und SPD zwar versprochen: „Der gestiegenen Kinder- und Jugendkriminalität wollen wir entgegenwirken.“ Es sei sowohl für die Opfer als auch die Täter wichtig, „dass die Taten angemessen aufgearbeitet werden“. Zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt werde man „eine Studie in Auftrag geben, die auch gesetzgeberische Handlungsoptionen erfasst“. Zum Strafmündigkeitsalter haben sich Union und SPD aber nicht festgelegt.

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik ist die Gewaltkriminalität im Jahr 2024 in Deutschland insgesamt um 1,5 Prozent gestiegen. Besonders auffällig war dabei der Anstieg bei Kindern und Jugendlichen. Die Zahl der tatverdächtigen Kinder stieg um 11,3 Prozent auf 13 755; die der Jugendlichen um 3,8 Prozent auf 31 383.

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