Antrag auf Haftbefehl für Netanjahu:In der diplomatischen Zwickmühle

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Eine Wiederholung könnte bald heikel werden: Olaf Scholz (rechts) und Benjamin Netanjahu bei dessen Besuch im Bundeskanzleramt im März 2023. (Foto: Kay Nietfeld/picture alliance/dpa)

Die USA üben deutliche Kritik an dem Antrag, Israels Premier Netanjahu vor den Strafgerichtshof in Den Haag zu stellen. Warum die Bundesregierung zurückhaltender reagiert.

Von Daniel Brössler, Berlin

Die Bundesregierung gerät durch den drohenden internationalen Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu in eine diplomatische Zwickmühle und hat im Unterschied zu den wichtigsten Verbündeten mit äußerster Vorsicht auf den Antrag des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) reagiert. Während die USA scharfe Kritik und Frankreich demonstrative Unterstützung äußerten, beließ es das Auswärtige Amt in Berlin zunächst bei einer verklausulierten Stellungnahme, in welcher der Respekt vor der Unabhängigkeit des Gerichts betont wird, aber auch Kritik an der Gleichzeitigkeit der Anträge auf Haftbefehle gegen Netanjahu und seinen Verteidigungsminister Joav Galant auf der einen sowie drei Führer der Terrororganisation Hamas auf der anderen Seite geübt wird.

"Die Bundesregierung weist jeden Anschein von Vergleichbarkeit auf das Entschiedenste zurück", bekräftigte ein Regierungssprecher am Dienstag. Die Bundesregierung habe stets das Recht Israels betont, sich im Einklang mit dem Völkerrecht gegen die mörderischen Angriffe der Hamas zu verteidigen. "Vor diesem Hintergrund wiegen die Vorwürfe des Chefanklägers schwer und müssen belegt werden", sagte er. Deutschland gehe davon aus, "dass dabei maßgeblich berücksichtigt wird, dass Israel ein demokratischer Rechtsstaat mit einer starken, unabhängigen Justiz ist". US-Präsident Joe Biden hatte das Vorgehen des Chefanklägers zuvor als "empörend" bezeichnet. Israel und die islamistische Hamas dürften nicht gleichgestellt werden. Im Falle eines Haftbefehls würde Netanjahu bei einer Reise nach Deutschland eine Verhaftung riskieren. Geprüft werden derzeit mögliche Auswirkungen auf die bilaterale Zusammenarbeit.

Die Bundesregierung hat sich für den Strafgerichtshof starkgemacht

In jedem Fall käme es für die Bundesregierung zu einer Kollision zentraler Interessen. So hat die Bundesregierung wiederholt das aus dem Holocaust resultierende Sonderverhältnis zu Israel betont und insbesondere nach dem Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober bekräftigt, die Sicherheit Israels sei Teil der deutschen Staatsraison. Mit Kritik am israelischen Militäreinsatz in Gaza hielt sich Deutschland länger und stärker zurück als andere westliche Länder. Andererseits ist auch die Unterstützung des IStGH ein zentrales außenpolitisches Anliegen der Bundesregierung. Das gilt nicht zuletzt für den Haftbefehl gegen den russischen Machthaber Wladimir Putin.

"Jetzt steht die Staatsraison auf dem Prüfstand - ohne Wenn und Aber", erklärte der israelische Botschafter Ron Prosor. "Die Aussage, Israel habe das Recht auf Selbstverteidigung, verliert an Glaubwürdigkeit, wenn man uns die Hände fesselt, sobald wir davon Gebrauch machen", sagte er. Hintergrund der Mahnung Prosors ist eine bereits begonnene kontroverse innenpolitische Debatte über die richtige Antwort auf den Antrag des Chefanklägers in Den Haag. Der außenpolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Nils Schmid, forderte die Bundesregierung auf, das Vorgehen des IStGH zu akzeptieren. "Die deutsche Außenpolitik ist dem Völkerrecht und seinen Institutionen verpflichtet und sollte die Arbeit des IStGH auch in dieser Frage respektieren", sagte er. Sowohl aus der Ampelkoalition als auch aus der Opposition kam allerdings auch scharfe Kritik.

"Ein Gericht trifft Entscheidungen nicht im luftleeren Raum. Der Chefankläger des IStGH macht sich zum Büttel derjenigen, die skrupellos eine Gleichsetzung des Hamas-Terrors mit dem Verteidigungsrecht des attackierten Staates vornehmen", beklagte der Vorsitzende des außenpolitischen Ausschusses im Bundestag, Michael Roth (SPD), im Kurznachrichtendienst X und sprach von einem "schwarzen Tag für das Völkerrecht". Der CDU-Außenexperte Roderich Kiesewetter forderte gar eine demonstrative Einladung Netanjahus nach Deutschland. Der demokratisch legitimierte Regierungschef Israels werde "behandelt wie der Kriegsverbrecher und Aggressor Putin", obwohl sich Israel lediglich gegen "den Iran und seine Proxys (Stellvertreter)" verteidige. "Wer diesen Haftbefehl erlässt und unterstützt, redet eindeutig einer Täter-Opfer-Umkehr das Wort", sagte Kiesewetter der Bild-Zeitung.

Israels Ministerpräsident Netanjahu nannte Chefankläger Karim Khan einen "der großen Antisemiten der Moderne". Khan gieße "hartherzig Öl in die Feuer des Antisemitismus, die auf der ganzen Welt wüten". Der Chefankläger stehe "nun Seite an Seite mit jenen berüchtigten deutschen Richtern, die ihre Roben anzogen und für Gesetze eintraten, die dem jüdischen Volk die elementarsten Rechte verweigerten und es den Nazis ermöglichten, das schlimmste Verbrechen der Geschichte zu begehen".

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