Wahl im Bundesland WienStrache darf antreten - und muss weiter zittern

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Strebt zurück in die Wiener Landespolitik: Heinz-Christian Strache, ehemaliger FPÖ-Chef und Vizekanzler a. D.
Strebt zurück in die Wiener Landespolitik: Heinz-Christian Strache, ehemaliger FPÖ-Chef und Vizekanzler a. D. (Foto: Roland Schlager/dpa)

Der österreichische Rechtspopulist macht der Wahlbehörde gegenüber glaubhaft, dass er seinen Lebensmittelpunkt in Wien hat - und begründet dies familiär.

Der über die Ibiza-Affäre gestürzte frühere österreichische Vizekanzler Heinz-Christian Strache ist einem politischen Comeback bei der Landtagswahl in Wien einen Schritt nähergekommen. Die Bezirkswahlbehörde lehnte am Montagabend einen Antrag ab, der die Streichung des Rechtspopulisten aus dem Wählerverzeichnis gefordert hatte.

Hintergrund war der Vorwurf, dass Strache seinen Lebensmittelpunkt nicht wie zur Kandidatur nötig in der Hauptstadt, sondern in einer Vorort-Villa in Klosterneuburg nördlich von Wien habe.

Die Entscheidung zugunsten von Strache geht aus einem zweiseitigen Dokument vom 17. August hervor, das mehreren österreichischen Medien und auch der SZ vorliegt.

Demnach hat Strache familiäre und nicht politische Gründe für seine Wohnsitzverlagerung nach Wien genannt. Der ehemalige FPÖ-Chef habe bei einer "Einvernahme am 31. Juli 2020" angegeben, seine Ehefrau Philippa und er hätten im Interesse des gemeinsamen Sohnes "eine Auszeit" genommen. Strache habe erklärt, "dass dieser Umstand maßgeblich zur Verlagerung seines Lebensmittelpunktes beigetragen hat". Philippa Strache habe diese Angaben am Montag bestätigt.

Der 51-Jährige schrieb auf Twitter mit Blick auf die Entscheidung der Wahlbehörde "wie erwartet" und wetterte gegen politischen Mitbewerber. "Sabotageversuche" habe es angeblich gegeben, nun sei es Zeit für eine "Gegenoffensive."

Kleinstpartei legt Beschwerde ein

Strache, der seine Anhänger in einer radikal rechten "Bewegung" namens Team HC Strache - Allianz für Österreich sammelt, könnte nach wie vor von der Wahl ausgeschlossen werden. Denn die linke Splitterpartei Wandel kündigte am Dienstag Beschwerde gegen die Entscheidung an. Die Sache liegt dann beim Verwaltungsgericht Wien.

Offen ist zudem noch ein weiteres Prüfverfahren bei einer Verwaltungsabteilung der Stadt. Strache muss auch dort Beweise vorlegen, dass er rund um den 14. Juli - Stichtag des Wählerverzeichnisses - tatsächlich in Wien lebte. Der 51-Jährige war vergangenes Jahr über die sogenannte Ibiza-Affäre gestürzt, die seine ehemalige Partei, die FPÖ, auch die Regierungsbeteiligung kostete. Unter dem Eindruck einer Spesen-Affäre schloss ihn seine Partei im Dezember 2019 aus.

Zur Wiener Landtagswahl am 11. Oktober strebt Strache nun mit seinem Team HC Strache angeblich zehn Prozent an, Umfragen sehen seine von FPÖ-Abtrünnigen gegründete Liste eher rund um die Fünf-Prozent-Hürde. Bei Wahlen zum österreichischen Bundesparlament, dem Nationalrat, gilt eine Vier-Prozent-Hürde.

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