Süddeutsche Zeitung

Strache-Video:Videos für den Staatsanwalt

Die FPÖ-Politiker Strache und Gudenus könnten sich mit ihren Aussagen auf Ibiza strafbar gemacht haben.

Von Leila Al-Serori, Oliver Das Gupta, Peter Münch, Frederik Obermaier und Bastian Obermayer

Politisch hat die Ibiza-Affäre der Rechtspopulisten Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus schon einschneidende Folgen gezeigt: Strache trat am Samstag als Vizekanzler und FPÖ-Vorsitzender zurück, Gudenus als Fraktionsvorsitzender und Abgeordneter im Nationalrat in Wien. Der Fall hat jedoch auch eine strafrechtliche Dimension. Was die beiden Politiker einer vermeintlich reichen Russin 2017 auf Ibiza in Aussicht gestellt haben wäre - im Fall einer Umsetzung - mutmaßlich illegal gewesen.

Die SPÖ hat die FPÖ-Politiker bereits bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft angezeigt. Zwar betonte der damalige FPÖ-Chef Strache während des Treffens mehrmals, dass alles legal sein müsse. Im nächsten Augenblick aber stellte er einer Frau, die mit Geld aus dubiosen russischen Quellen angeblich die FPÖ publizistisch unterstützten will, Staatsaufträge in Aussicht. Der Baufirma Strabag um Anteilseigner Hans Peter Haselsteiner hingegen sollten alle Aufträge entzogen werden.

Strache stellte damit offenbar Staatsaufträge in Aussicht, für die er damals, im Jahr 2017, noch gar nicht zuständig war. Experten sind sich uneins, ob dies illegal war. Ein nicht namentlich genannter Oberstaatsanwalt vertrat in der Zeitung Falter die Auffassung, dass diese Art von "Stimmenkauf" verboten sei.

Der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz schließt nicht aus, dass sich Strache strafbar gemacht haben könnte. "Die Ermittlungen werden zeigen, was jetzt passiert", sagte Kurz der Bild-Zeitung. "Aber, was er in diesem Video sonst sagt, ist ein großer Skandal, bedeutet das Ende von seiner politischen Tätigkeit und vermutlich auch strafrechtliche Konsequenzen." Strache skizzierte auch das Modell einer illegalen Parteienfinanzierung. Statt an die FPÖ selbst solle an einen gemeinnützigen Verein gespendet werden, damit der Rechnungshof nichts mitbekomme.

"Politische Parteien dürfen keine Spenden von gemeinnützigen Einrichtungen annehmen", sagte jedoch der auf Parteienfinanzierung spezialisierte Politikwissenschaftler Hubert Sickinger der SZ. "Solch eine illegale Annahme würde, wenn sie tatsächlich nachweisbar ist, mit dem Einfachen bis Dreifachen der Höhe der Spende bestraft." Laut Strache ist das Spendenmodell womöglich bereits eingeführt. "Es gibt ein paar sehr Vermögende, die zahlen zwischen 500 000 und eineinhalb bis zwei Millionen", sagt er auf dem Video. Die FPÖ hat jedoch seit dem Jahr 2012 keine Großspende mehr gemeldet. Bei seinem Rücktritt bestritt Strache, dass besagte Spenden geflossen seien. Nun fordert der österreichische Rechnungshof Aufklärung.

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Quelle:
SZ vom 20.05.2019/lala
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