Sexueller MissbrauchBetroffene beklagen kurzfristigen Stopp von Hilfsgeldern

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Türme des Doms von Würzburg, wo das Bistum vor einigen Wochen ein Missbrauchsgutachten vorgestellt hat.
Türme des Doms von Würzburg, wo das Bistum vor einigen Wochen ein Missbrauchsgutachten vorgestellt hat. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/DPA)

Der Fonds Sexueller Missbrauch beim Bund läuft 2028 aus. Bis Ende August sollten Opfer noch Anträge stellen können. Doch jetzt hat die Bundesregierung diese Frist ohne Vorwarnung gekippt. Betroffene sind empört.

Von Annette Zoch

Missbrauchsbetroffene haben den kurzfristigen Stopp von Hilfsgeldern des Bundes scharf kritisiert. „Der Fonds Sexueller Missbrauch ist ein unverzichtbares Instrument zur Unterstützung der Opfer sexueller Gewalt“, sagte Ingo Fock, Vorsitzender des Vereins „Gegen Missbrauch“. Als Schock bezeichnete Wilfried Fesselmann, Sprecher des Betroffenenbeirats im katholischen Bistum Essen, den sofortigen Stopp der Hilfsgelder.

Der Fonds Sexueller Missbrauch war 2013 von der Bundesregierung eingerichtet worden. Er ging auf eine Empfehlung des Runden Tisches sexueller Missbrauch zurück, der wiederum 2010 – nach Bekanntwerden der Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche – ins Leben gerufen worden war. Betroffene, die in Familien oder in Institutionen Opfer von Missbrauch wurden, können seither aus dem Fonds sogenannte ergänzende Hilfen beantragen, zum Beispiel Geld für Therapien oder medizinische Leistungen.

Das komme einem „neuerlichen Verrat an den Betroffenen“ gleich

Der Bundesrechnungshof hatte den Fonds im Jahr 2024 als nicht haushaltsrechtskonform kritisiert, daraufhin hatte der Bundestag dessen Abwicklung beschlossen – ohne aber eine Nachfolgelösung zu entwickeln. 2028 soll der Fonds auslaufen. Bis 31. August sei es aber noch möglich, Erstanträge zu stellen. So lautete zumindest die offizielle Ankündigung. Doch diese Frist wurde jetzt ohne Vorwarnung gekippt und auf 19. März vordatiert, wie das zuständige Bundesfamilienministerium am Dienstag mitteilte. Grund sei die zu hohe Nachfrage, sodass die Mittel nun vorzeitig erschöpft seien.

„Einfach rückwirkend bereits vorliegende fristgerechte Anträge auszuschließen und die Annahme von weiteren Anträgen bis zum kommunizierten Antragsende am 31. August 2025 zu verweigern, kommt einem neuerlichen Verrat an Betroffenen gleich“, sagte die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus. Sie fordere die Bundesregierung auf, „sicherzustellen, dass eine kurzfristige Nachsteuerung noch in diesem Jahr erfolgt, um Versorgungslücken zu verhindern“.

„Empörend“ nennt Wilfried Fesselmann die kurzfristige Rückdatierung der Antragsfrist: „Viele Überlebende haben diese Zusage wörtlich genommen und Anträge mühevoll vorbereitet“, sagt Fesselmann. „Dass die Bearbeitung jetzt mit dem Hinweis gestoppt wird, es seien ‚unerwartet viele‘ Anträge eingegangen, ist weder sachlich noch moralisch nachvollziehbar. Hohe Nachfrage beweist nicht Überforderung – sie belegt den realen Bedarf.“

Der Staat habe eine grundgesetzlich verankerte Schutzpflicht gegenüber seinen Bürgern, sagt Ingo Fock vom Verein „Gegen Missbrauch“. Wenn dieser Schutz versage, sei er laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dazu verpflichtet, diesen Schaden zumindest abzumildern. „Der FSM ist besonders wichtig, weil er nicht an einen Nachweis gesundheitlicher Schäden gebunden ist, sondern darauf abzielt, die Lebenssituation der Betroffenen ganzheitlich zu verbessern.“

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) sagte der Rheinischen Post, sie wolle im Bundestag um zusätzliches Geld für Missbrauchsbetroffene werben: Das System könne in seiner bisherigen Form nicht weitergeführt werden. Es brauche deshalb neue, rechtssichere Wege. Als Ziel nannte die CDU-Politikerin, „eine Neuaufstellung des Systems zum 1. Januar 2026“.Laut Ministerium haben bislang 35 578 Betroffene einen Antrag gestellt, rund 165,2 Millionen Euro wurden ausgezahlt.

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