Justiz:Holocaust-Vergleiche werden strenger geahndet

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Stolperstein in Frankfurt am Main. (Foto: Alex Grimm/Getty Images)

Stolpersteine erinnern an Opfer des Nationalsozialismus - und dürfen nicht von Corona-Leugnern missbraucht werden, heißt es in einem neuen Präzedenzurteil.

Von Ronen Steinke, Berlin

Helene und Jakob Stern waren ein jüdisches Ehepaar aus Bayern. Er war Veteran des Ersten Weltkriegs. In der saarländischen Kleinstadt St. Ingbert betrieben sie in den 1930er-Jahren ein Kleidungsgeschäft. Hier kamen ihre zwei Söhne zur Welt, Walter und Gunther James. Hier traf sie im Jahr 1935 der Furor der Nationalsozialisten, die eine Volksabstimmung im zuvor politisch neutralen Saarland gewonnen hatten. Menschen, die ihre Nachbarn waren, schmierten "Kauft nicht bei Juden" auf ihre Schaufenster, bespuckten, beschimpften, bedrohten sie. Hier begann für Helene und Jakob Stern die Flucht über Luxemburg in die USA. Nur so entkamen sie ihrer Ermordung.

Zwei Stolpersteine erinnern heute an sie. Sie sind ins Pflaster vor dem Gebäude eingelassen. Und hier zündete neulich eine Aktivistin der "Querdenker"-nahen Partei "Die Basis" Kerzen an und legte einen Zettel aus, eingepackt in eine Klarsichtfolie. "Es begann immer mit Ausgrenzung!", stand da in großer Schrift. Und: "Die roten Kerzen stehen für geimpfte, die weißen für ungeimpfte Mitmenschen. Nur gemeinsam können wir die Spaltung überwinden." Die Botschaft: So wie damals mit den Juden, so gehe die Gesellschaft heute mit jenen Menschen um, die sich nicht gegen das Corona-Virus impfen lassen würden.

Es ist nicht das erste Mal, dass bei Corona-Protesten geschmacklose Vergleiche gezogen werden. Es gab schon Judensterne mit der Aufschrift "Ungeimpft", oder auch zynisch-sarkastische Parolen wie "Impfen macht frei" auf Demonstrationen. Aber hier hat nun die Justiz im Saarland eine neue Grenze gezogen. Die Justiz hat in einem Präzedenzurteil erstmals klargestellt: Auch Stolpersteine sind strafrechtlich vor solchem Missbrauch geschützt. Wer diese kleinen Gedenkorte benutze, um "die Einschränkungen durch die Corona-Maßnahmen mit dem durch die Nationalsozialisten begangenen Holocaust an Millionen jüdischen Mitbürgern" gleichzustellen, der begehe eine Verharmlosung des Holocaust, strafbar als Volksverhetzung nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs.

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Erstmals geht die Justiz gegen jemanden vor, der die Corona-Politik mit den Verbrechen des Nationalsozialismus vergleicht. Er soll nun in Bayern wegen Volksverhetzung belangt werden.

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Störung des öffentlichen Friedens

So steht es im Strafbefehl des Amtsgerichts St. Ingbert, der der SZ vorliegt. Zur Begründung hatte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken in einem Brief ans Gericht argumentiert, die Diskussion um Corona-Maßnahmen sei inzwischen so "emotionalisiert", dass solche Provokationen an Stolpersteinen den "öffentlichen Frieden" stören könnten. Dass die Gleichsetzung von Corona-Maßnahmen mit dem Holocaust eine Volksverhetzung darstellen kann, haben zuletzt auch schon andere Gerichte geurteilt, etwa das Bayerische Oberste Landesgericht - aber noch nie in Bezug auf Stolpersteine. Die Täterin in St. Ingbert, eine IT-Unternehmerin und ehemalige Bundestagskandidatin der "Basis", hatte dagegen zunächst Einspruch eingelegt, sie hat diesen dann aber am 7. September zurückgenommen. So ist die Entscheidung nun rechtskräftig. Das Gericht hat 50 Tagessätze Geldstrafe verhängt.

Die Stolpersteine sind ein Projekt des Künstlers Gunter Demnig. Es sind kleine Pflastersteine, die mit Messing überzogen sind und mit den Lebensdaten von Menschen beschriftet werden, die in der NS-Zeit verfolgt, ermordet, deportiert, vertrieben oder in den Suizid getrieben wurden. Mehr als 90.000 dieser Steine gibt es inzwischen, sie liegen in mehreren Ländern Europas. Die "Basis"-Kandidatin im saarländischen St. Ingbert hatte nicht nur die Stolpersteine für das bayerische Ehepaar Helene und Jakob Stern missbraucht, um die Corona-Politik anzuprangern, sondern auch noch weitere in der Kleinstadt. Sie bekannte sich auch öffentlich dazu.

Kurz nachdem sie deshalb erstmals Post von der Staatsanwaltschaft bekam, mit der sie auf die Problematik ihres Vergleichs hingewiesen wurde, erhielt sie auch ein Päckchen des St. Ingberter Oberbürgermeisters Ulli Meyer. Ein Geschenk: Er ließ ihr das Tagebuch der Anne Frank zukommen.

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