Stolpersteine:Auf dem Rechts- und Holzweg

Kein Gericht kann diesen Streit lösen.

Von Kassian Stroh

Zwölf Jahre Debatte, und noch ist längst nicht alles gesagt. So lange diskutiert München schon darüber, ob auch in dieser Stadt Stolpersteine verlegt werden dürfen. Dies alles hat das Verwaltungsgericht am Dienstag mit einem juristischen Proseminar bereichert. Es wies eine Klage von Befürwortern ab mit dem Argument: Stolpersteine in den Gehsteig einzulassen sei keine verwaltungsrechtliche Frage der Sondernutzung von öffentlichem Raum - sondern eine privatrechtliche, die mit der Stadt als Grundeigentümerin zu regeln sei. Verwaltungsrichter seien also gar nicht zuständig.

Ein Wink mit dem Zaunpfahl? Wer immer mit einem Stolperstein eines von den Nazis ermordeten Verwandten gedenken will, der möge einen privatrechtlichen Vertrag anstreben und notfalls sich am Amtsgericht sein Recht holen? Vielleicht. Leider ist dieser Wink aber auch Teil der unglücklichen Entwicklung, den Streit über das Münchner Stolperstein-Verbot gerichtlich lösen zu wollen. Das aber wird nicht funktionieren.

Der Stadtrat hat vor knapp einem Jahr sein Stolperstein-Verbot bekräftigt. Wem das nicht passt, der muss im Rathaus weiter beharrlich für ein Umdenken werben. Oder er muss ein Bürgerbegehren anstrengen, sodass am Ende alle Münchner entscheiden können. Beide Wege sind schwierig, bei beiden ist das Ergebnis offen. Aber nur sie führen zum Ziel, der Rechtsweg ist in dem Fall der Holzweg.

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