Münster (dpa) - Ist die Erbfolge nach dem Tod einer Autobesitzerin noch nicht geklärt, darf das Hauptzollamt die fällige Kfz-Steuer bei möglichen Erben noch nicht einziehen. Darauf weist das Finanzgericht Münster nach heute veröffentlichen Beschlüssen hin.
Bei dem Streit ist die Großmutter 2022 verstorbenen. Sie hatte mehrere Autos. Weil neben zwei Enkelinnen auch ein Sohn der Frau Ansprüche als Erbe gestellt hatten, setzte das Amtsgericht einen Nachlasspfleger zur Klärung ein. Das Hauptzollamt aber forderte die Enkelinnen auf, die bereits vor dem Tod der Großmutter festgesetzte Kraftfahrzeugsteuer für Zeiträume nach deren Ableben zu bezahlen. Die Enkelinnen stellten Anträge auf Aussetzung der Zahlung. Die lehnte das Hauptzoll ab.
Zu Unrecht, wie das Finanzgericht entschied. Begründung: Es bestehen ernste Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Die Erbfolge sei ungeklärt. Ob die Frauen Alleinerben seien, sei noch offen. Die Ansprüche des Hauptzollamtes müssen laut Finanzgericht an den Nachlasspfleger gerichtet werden.
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