Steuerstreit zwischen Schweiz und USA:Ruppig, aber effektiv

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Die Vereinigten Staaten sind für die Schweizer Geldinstitute ein viel härterer Gegner als Deutschland, die Amerikaner haben das Bankgeheimnis bereits 2009 geknackt. Jetzt streben die USA ein Steuerabkommen an. Ein Teil davon: Die Schweiz soll sich per Einmalzahlung vor weiteren Gerichtsverfahren schützen.

Nikolaus Piper, New York

Zuletzt hat es auch noch die älteste Bank der Schweiz erwischt. Anfang Februar klagte die US-Bezirksstaatsanwaltschaft in Manhattan die Privatbank Wegelin & Co., gegründet 1741 in St. Gallen, wegen des Verdachts an, reichen Amerikanern dabei geholfen zu haben, ihre Steuern zu vermeiden. Betroffen seien Konten im Gesamtwert von mindestens 1,2 Milliarden Dollar, erklärte das Justizministerium in Washington.

Was aus der Klage werden wird, ist noch nicht klar, aber die persönlich haftenden Gesellschafter der Bank zogen bereits ihre Konsequenzen: Sie zerschlugen die altehrwürdige Bank. Das Geschäft mit US-Kunden bleibt bei Wegelin & Co., der viel größere Rest wird an die genossenschaftliche Raiffeisengruppe verkauft und in Sicherheit gebracht. Das Traditionshaus Wegelin gibt es also nicht mehr.

Der Steuerstreit zwischen den Vereinigten Staaten und der Schweiz mag in Deutschland weniger Schlagzeilen machen, aber er ist in der Praxis noch ruppiger und - aus Sicht der Finanzbehörden in Washington - effektiver als die deutsch-schweizerischen Querelen. Faktisch haben die amerikanischen Behörden schon vor drei Jahren das schweizerische Bankgeheimnis geknackt.

Genau wie ihre deutschen Kollegen wollten die Steuerfahnder der amerikanischen Finanzbehörde Internal Revenue Service (IRS) schon lange Zugriff auf das Geld von tatsächlichen oder vermeintlichen Steuerflüchtlingen in der Eidgenossenschaft bekommen. Die entscheidende Wende kam dann 2008 mit dem Fall UBS. Im Juli 2008 verlangte das US-Justizministerium von der Zürcher Großbank Auskunft über die Bankkonten von US-Bürgern, die im Verdacht standen, Steuern hinterzogen zu haben. Insgesamt verlangten die USA den Zugriff auf 52.000 Daten.

Zeuge der Anklage war damals Bradley Birkenfeld, ein ehemaliger Kundenberater der UBS, der in Fort Lauderdale (Florida) wegen des Verdachts auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor Gericht stand. Birkenfeld hatte am 19. Juni 2008 ein umfassendes Geständnis abgelegt. Nach seiner Aussage haben Amerikaner bei UBS 20 Milliarden Dollar versteckt. Die UBS war als einer der großen Mitspieler an der Wall Street besonders verletzlich und konnte sich Ärger mit der amerikanischen Justiz nicht leisten.

Ein knappes Jahr später einigten sich die Bank und Washington auf einen außergerichtlichen Vergleich: UBS zahlte 780 Millionen Dollar, um weitere Verfahren abzuwenden. Schließlich erklärte sie sich auch bereit, 4450 Daten über amerikanische Kunden an die US-Steuerbehörden weiterzugeben. Die Schweizer Regierung musste dem Deal zustimmen, weil der Deal ohne Zustimmung gegen schweizerische Gesetze verstoßen hätte. Damit war das eidgenössische Bankgeheimnis von 1934 zwar nicht formell abgeschafft, aber doch ziemlich durchlöchert. Die UBS-Kunden in Amerika verstanden das und legten in Scharen ihre Konten offen.

Mit dem Deal zwischen UBS und Justizministerium war der Steuerstreit aber noch lange nicht zu Ende. Die US-Strafverfolger stellten fest, dass andere Banken einfach amerikanische Kunden der UBS übernahmen. Besonders aggressiv soll dabei die Bank Wegelin vorgegangen sein: Deren Berater hätten Kunden extra darauf hingewiesen, dass die Privatbank keine Filiale in den USA hat und daher besser vor US-Klagen geschützt sei - eine offenkundige Fehleinschätzung der Rechtslage in Amerika.

Mittlerweile ermitteln die US-Behörden gegen elf schweizerische Banken, darunter Credit Suisse, Julius Baer, die Basler Kantonalbank, die Zürcher Kantonalbank, die schweizerische Tochter der britischen HSBC und Ableger von drei israelischen Banken. Einige Institute haben bereits Daten über ihre amerikanischen Kunden an die Schweizer Finanzaufsicht Finma weitergeleitet.

Jetzt wollen die Vereinigten Staaten mit der Schweiz ein neues Doppelbesteuerungsabkommen schließen, nachdem die Daten von Bankkunden auch schon bei Verdacht auf Steuerhinterziehung herausgegeben werden müssen. Nach geltendem Schweizer Recht ist Steuerbetrug, also Steuervermeidung mittels gefälschter Unterlagen, strafbar, einfache Steuerhinterziehung jedoch nicht.

Das Abkommen soll auch eine Einmalzahlung der Schweiz an die USA vorsehen - die Rede ist von einem Betrag zwischen zwei und zehn Milliarden Dollar, der die Eidgenossenschaft vor weiteren Gerichtsverfahren schützen soll. Wann das Abkommen unterzeichnet werden kann, ist noch offen.

© SZ vom 03.04.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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