Die Verhandlungen waren langwierig, doch nun haben USA und Schweiz ein Steuerabkommen unterzeichnet. Amerikaner können damit spätestens ab 2014 keine Schwarzgeld-Vermögen mehr in der Schweiz verstecken. US-Botschafter Don Beyer und Finanzstaatssekretär Michael Ambühl unterzeichneten in Bern ein entsprechendes Papier. Die Schweizer Regierung hatte es am Vortag gebilligt. Nun muss noch das Parlament zustimmen.
Die USA ist damit viel weiter als die Bundesrepublik. Der Steuerstreit zwischen den Vereinigten Staaten und der Schweiz galt als viel ruppiger, dafür war er aus Sicht der amerikanischen Finanzbehörden deutlich effektiver.
Das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland war im Dezember 2012 jedoch am Widerstand der rot-grünen Opposition im Bundesrat gescheitert. Das bereits unterzeichnete Abkommen sah vor, auf bei Schweizer Banken liegende Vermögen deutscher Steuerpflichtiger einmalig eine Pauschalsteuer zwischen 21 und 41 Prozent an den deutschen Fiskus zu überweisen. Anschließend sollten Erträge genauso besteuert werden wie in Deutschland. Das reichte der Opposition aber nicht aus.
Die Vereinbarung mit der USA geht auch deutlich über das hinaus, was die Bundesregierung mit der Schweiz verhandelt hatte. Mit dem Vertrag verpflichtet sich die Schweiz zur Einhaltung der Vorschriften des US-Steuergesetzes "Foreign Account Tax Compliance Act" (Fatca). Das heißt: Schweizer Banken müssen Konten von US-Staatsbürgern den amerikanischen Behörden melden und ihnen alle gewünschten Auskünfte dazu erteilen.
Keine automatischen Informationslieferungen
Weil andernfalls der Ausschluss vom US-Kapitalmarkt - dem größten der Welt - droht, haben sich Schweizer Banken zähneknirschend mit der Übernahme der Fatca-Bestimmungen einverstanden erklärt. "Begeistert ist niemand, aber eine Ablehnung würde der Schweiz mehr schaden als nützen", kommentierte die Neue Zürcher Zeitung. Schweizer Banken sind nun gezwungen, das Fatca-Gesetz mit dessen Inkrafttreten in den USA ab 2014 anzuwenden.
Der Vertrag mit den USA sieht nach Angaben des Eidgenössischen Finanzdepartements (EDF) zwar keine automatischen Informationslieferungen an die US-Steuerbehörde vor. Er stelle jedoch sicher, "dass von US-Personen bei schweizerischen Finanzinstituten gehaltene Konten entweder mit Zustimmung des Kontoinhabers oder auf dem Amtshilfeweg mittels Gruppenersuchen an die US-Steuerbehörden gemeldet werden".
Unabhängig vom Fatca-Abkommen verhandeln die USA und die Schweiz weiter über eine Regelung zur rückwirkenden Besteuerung von Vermögen, die US-Bürger bei Schweizer Banken gebunkert haben. "Die Lösung hat sowohl dem amerikanischen Gesetzesvollzug als auch dem Bedürfnis der Schweiz nach einer Regelung für den Finanzplatz zu genügen", betonte das EDF. Die Fatca-Einigung sei dafür ein "positives Signal".
Ob und wann es neue Verhandlungen zwischen Deutschland und der Schweiz über ein Steuerabkommen gibt, ist derzeit unklar.