Steuerrecht:Rascher Blick auf den Trick

Steuerrecht: Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble.

(Foto: Filip Singer/dpa)

Die Bundesregierung will stärker gegen Steuervermeider vorgehen: Berater sollen Steuersparmodelle in Zukunft den Finanzämtern melden.

Von Cerstin Gammelin

Die Bundesregierung will Komplizen von Steuersündern das Leben erschweren. Anwälte, Unternehmensberater und Steuerfachleute, die hochkomplexe Modelle entwickeln und ihren Kunden helfen, Steuern zu minimieren, sollen verpflichtet werden, diese Modelle ohne weitere Aufforderung den zuständigen Behörden und Finanzämtern zu melden. Ein Gutachten des Bundesfinanzministeriums, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, besagt, dass eine Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle in Deutschland "sowohl ökonomisch sinnvoll als auch verfassungsrechtlich legitim" ist. Zu diesem Urteil kommt das Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen in München, das Schäuble mit dem Gutachten beauftragt hatte.

Das Gutachten schafft Rechtssicherheit in einem jahrelangen Streit darüber, wie Steuervermeidungsmodelle transparent gemacht und entsprechende Lücken in der Gesetzgebung geschlossen werden können. Zuletzt hatten Datenleaks aus Panama und von den Bahamas einen ungewöhnlich tiefen Einblick in die geheime Welt von Steueroasen und Steuervermeidungstricks gegeben. Die Veröffentlichungen eines internationalen Reporternetzwerkes, das sich auf Informationen der SZ stützte, enthüllten unter anderem, wie eine Beraterfirma aus Panama Kunden aus aller Welt dabei geholfen hatte, ihr Geld zu verstecken und Steuerzahlungen zu vermeiden. Die Empörung über die Steuertricks erhöhte den Druck auf die zuständigen Regierungen, auch in Deutschland, dagegen vorzugehen.

Die Behörden wollen Löcher im System schneller schließen können

Das Gutachten gibt der Bundesregierung die Möglichkeit, zügig die Anzeigepflicht für Steuersparmodelle einzuführen und damit Lücken im Steuerrecht zu schließen. Die Pflicht soll für externe Berater gelten, "die förderlich an der Entwicklung, dem Vertrieb oder der Umsetzung einer Gestaltung mitwirken". Die Gutachter berufen sich dabei auf die von der Verfassung garantierte "Besteuerungsgleichheit". Wenn es einzelnen Steuerpflichtigen gelinge, ihre Steuerlast zu minimieren, indem sie Lücken im Steuersystem ausnutzten, sei diese Gleichheit nicht mehr gegeben, argumentieren sie. Wenn dagegen Modelle zur Steuervermeidung gemeldet werden müssten, erhalte der Gesetzgeber frühzeitig Informationen, so dass er schneller reagieren und entsprechende Lücken in der Gesetzgebung schließen könne.

Die Anzeigepflicht soll einerseits helfen, Löcher in nationalen Gesetzen zu schließen. Andererseits soll sie grenzüberschreitend dazu beitragen, Unterschiede in den Steuersystemen von Staaten transparent zu machen, um zu erkennen, wie diese ausgenutzt werden. Das betrifft vor allem Gewinnverschiebungen großer Konzerne in Steueroasen.

Ausdrücklich weisen die Gutachter darauf hin, dass Steuerberater nicht verpflichtet werden sollten, jeden Kniff zur Steuervermeidung anzuzeigen. Die Pflicht dafür soll nur für "modellhafte Gestaltungen" gelten, die von mehreren Kunden eingesetzt werden. Und für "innovative Gestaltungen", die den Behörden unbekannt sind.

Wann die Anzeigepflicht in Deutschland kommt und wie Zuwiderhandlungen sanktioniert werden, soll in den nächsten Monaten geklärt werden. Zunächst muss Schäuble die Bundesländer bewegen, der Pflicht zuzustimmen. Das allerdings dürfte nicht schwierig sein, da beispielsweise Nordrhein-Westfalen längst auf mehr Transparenz dringt. Stimmen die Länder zu, muss die Bundesregierung entscheiden, ob sie die Anzeigepflicht national einführt oder gemeinsam mit den europäischen Partnern. Die Gutachter halten sie auch europarechtlich für unbedenklich; die Europäische Kommission hat sie bereits auf die Agenda des Herbstes gesetzt.

Davon unabhängig hat Deutschland bereits voriges Jahr einen Plan der in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zusammengeschlossenen Industriestaaten unterschrieben, der Maßnahmen gegen Steuerflucht und Gewinnverlagerung vorsieht. In Punkt 12 des Planes wird empfohlen, die Pflicht zur Anzeige von Steuermodellen einzuführen.

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