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Steuern - Nürnberg:Ehepaar aus Bayern klagt gegen Zahlung des Solis für 2020

Berlin/Nürnberg (dpa) - Unmittelbar nach der vom Bund beschlossenen Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2021 hat ein Ehepaar aus Bayern Klage gegen die Sonderabgabe eingereicht. Anlass sei die feste Absicht der Bundesregierung, die Ergänzungsabgabe auch im Jahr 2020 von Bürgern und Betrieben weiter zu erheben, teilte der Bund der Steuerzahler (BdSt) am Donnerstag in Berlin. Der Verband unterstützt das Ehepaar bei der Musterklage. Kritik am Vorgehen des Bundes kam auch erneut von FDP und CSU.

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Berlin/Nürnberg (dpa) - Unmittelbar nach der vom Bund beschlossenen Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2021 hat ein Ehepaar aus Bayern Klage gegen die Sonderabgabe eingereicht. Anlass sei die feste Absicht der Bundesregierung, die Ergänzungsabgabe auch im Jahr 2020 von Bürgern und Betrieben weiter zu erheben, teilte der Bund der Steuerzahler (BdSt) am Donnerstag in Berlin. Der Verband unterstützt das Ehepaar bei der Musterklage. Kritik am Vorgehen des Bundes kam auch erneut von FDP und CSU.

Zuvor hatte bereits das "Handelsblatt" über die Klageabsicht beim Finanzgericht Nürnberg berichtet. Demnach heißt es in der Klageschrift, die Beibehaltung der Sonderabgabe nach Auslaufen des Solidarpaktes sei "Form-Missbrauch des Solidaritätszuschlages als zweite Einkommensteuer". Das Gericht konnte am Donnerstag zunächst aber noch keinen Eingang der Klage bestätigen. Nach Angaben des BdSt wird sie von Rechtsanwalt Michael Sell betreut, der zuletzt als Abteilungsleiter im Bundesfinanzministerium gearbeitet hatte.

Mit der Klage setzt der Steuerzahlerbund sich nach eigenen Angaben dafür ein, "dass die Politik ihr jahrzehntealtes Versprechen einlöst, den Zuschlag komplett abzuschaffen, wenn die Aufbauhilfen für Ostdeutschland enden", heißt es in der Mitteilung. "Die Menschen müssen sich auf Zusagen der Politik verlassen können", betonte Verbandspräsident Reiner Holznagel. Die Politik hat den Soli immer mit den Finanzhilfen für die neuen Länder verknüpft. Wenn diese zum Jahresende ausliefen, habe auch der Soli keine Legitimation mehr.

Das Gesetz von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sieht vor, dass der Soli ab 2021 für 90 Prozent der Steuerzahler wegfällt, der Rest soll ihn teilweise oder ganz weiterzahlen. Die Klage richtet sich nicht gegen dieses Gesetz, sondern gegen den Umstand, dass der Soli 2020 überhaupt noch erhoben werden soll. Daran gibt es juristische Zweifel, weil der Solidarpakt II Ende 2019 ausläuft.

"Jetzt zeigen sich die Geister, die Olaf Scholz rief", sagte Christian Dürr, FDP-Fraktionsvize im Bundestag. Versprochen habe die Politik die restlose Abschaffung des Soli, doch stattdessen wolle Scholz nun die Einnahmen des Soli weiter einbeziehen und habe damit den juristischen Prozess provoziert. "Wir fordern, die Steuer- und Vorauszahlungsbescheide für 2020 nur noch unter Vorläufigkeit hinsichtlich der Erhebung des Soli zu erlassen. So wird für die Bürger quasi automatisch Einspruch gegen alle Steuerbescheide im Hinblick auf den Soli eingelegt."

Kritik an der Teilabschaffung des Solis kommt auch aus der CSU - die im Bund die SPD-Pläne aber mitträgt. "Der Gesetzesentwurf widerspricht meines Erachtens dem Gleichheitsgrundsatz. Unabhängig davon hat der Soli nach 30 Jahren seinen Zweck mehr als erfüllt", sagte der Landesvorsitzende der Mittelstands-Union, Franz Josef Pschierer. Auch Parteichef Markus Söder hatte bereits erklärt, dass es eine vollständige Abschaffung des Soli geben müsse.

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