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Steuern - Hamburg:CDU fordert vom Senat Klarheit bei Grundsteuerreform

Hamburg (dpa/lno) - Die CDU in der Bürgerschaft fordert vom Senat Klarheit über die Auswirkungen der Grundsteuerreform auf die Hamburger Haushalte. Seit zwei Monaten liege der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, sagte der Finanzexperte der Fraktion, Thilo Kleibauer, am Montag. Dennoch gebe es in der Finanzbehörde noch keine Berechnungen, wie sich die Neuregelung konkret auf Mieter und Immobilieneigentümer auswirke, wie aus einer Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage hervorgehe. Solche Modellrechnungen seien auf Basis des vorliegenden Gesetzentwurfs aber möglich und von Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) im Haushaltsauschuss auch zugesagt worden.

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Hamburg (dpa/lno) - Die CDU in der Bürgerschaft fordert vom Senat Klarheit über die Auswirkungen der Grundsteuerreform auf die Hamburger Haushalte. Seit zwei Monaten liege der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, sagte der Finanzexperte der Fraktion, Thilo Kleibauer, am Montag. Dennoch gebe es in der Finanzbehörde noch keine Berechnungen, wie sich die Neuregelung konkret auf Mieter und Immobilieneigentümer auswirke, wie aus einer Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage hervorgehe. Solche Modellrechnungen seien auf Basis des vorliegenden Gesetzentwurfs aber möglich und von Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) im Haushaltsauschuss auch zugesagt worden.

Der Senat verweist in seiner Antwort auf das noch laufende Gesetzgebungsverfahren. Eine "abschließende und qualitätsgesicherte Berechnung von Beispielen" sei noch nicht möglich, da über notwendige Parameter noch beraten werde. Relevante Teile der Gesetzentwürfe könnten für die "Metropolensituation in Hamburg jedoch problematische Auswirkungen" haben, "was gegenwärtig Gegenstand von vertieften Prüfungen der zuständigen Behörde ist". Ob Hamburg wie Bayern von einer Öffnungsklausel Gebrauch mache, "hängt auch vom Verlauf des weiteren Gesetzgebungsverfahrens ab", heißt es in der Antwort.

"Offenbar will der Senat bei der Grundsteuerreform auf Zeit spielen und die Hamburger über die konkreten Auswirkungen im Unklaren lassen", sagte Kleibauer. "Es verstärkt sich unser Eindruck, dass Hamburg von der Länderöffnungsklausel Gebrauch machen sollte, um ein einfaches und bezahlbares Grundsteuermodell für die Stadt umzusetzen." Der Senat müsse sich auch dafür einsetzen, dass die bürokratischen Hürden für die Nutzung der Öffnungsklausel gesenkt werden. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer bis Jahresende neu geregelt sein.

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