Steuerliche Gleichstellung homosexueller Paare:Heimliche Sabotage

Erst auf Druck des Bundesverfassungsgerichts hat die Union die Gleichstellung von Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften im Steuerrecht verankert. Doch in der Praxis haben homosexuelle Paare noch immer nicht die gleichen Rechte. Dafür hat das Finanzministerium noch schnell gesorgt.

Von Claus Hulverscheidt, Berlin

Die Bundesregierung verweigert schwulen und lesbischen Lebenspartnern weiterhin die volle steuerliche Gleichstellung mit Ehepaaren. Das ergibt sich aus einem sogenannten Anwendungserlass des Finanzministeriums, der jetzt an die Bundesländer verschickt wurde und ab sofort gültig ist.

Demnach dürfen sich homosexuelle Paare zwar in Zukunft gemeinsam zur Steuer veranlagen lassen und Vorteile wie das Ehegattensplitting nutzen. Sie sollen aber beispielsweise keinen gemeinsamen Steuerbescheid erhalten. Auch gelten gleichgeschlechtliche Partner im steuerrechtlichen Sinne weiterhin nicht als "Angehörige". Sie werden damit schlechter behandelt als etwa die Verlobte eines Mannes oder der Bruder einer Ehefrau.

Aus Sicht der Opposition ist das Vorgehen von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) kein Zufall, sondern pure Absicht: Statt die vom Bundesverfassungsgericht verordnete steuerliche Gleichbehandlung von Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern eins zu eins umzusetzen, wolle die Koalition die Reform nun offenbar auf dem Verwaltungswege hintertreiben, hieß es.

"Verschärfung einzelner schizophrener Gesetzesvorschriften"

Die Grünen-Steuerexpertin Lisa Paus sagte der Süddeutschen Zeitung, mit dem Anwendungserlass würden einzelne schizophrene Gesetzesvorschriften sogar noch verschärft. So gälten Lebenspartner einerseits weiterhin als nicht verwandt. Andererseits könne der eine Partner künftig in Haftung genommen werden, wenn sich der andere steuerrechtlich etwas Gravierendes zuschulden kommen lasse. "Das ist zynisch und ungerecht", kritisierte Paus.

Vor allem CDU und CSU hatten sich viele Jahre lang gegen eine steuerliche Gleichbehandlung von Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern gewehrt. Anfang Juni wies das Verfassungsgericht die Bundesregierung jedoch an, die bisherige Bevorzugung der Ehe zu beenden. Die schwarz-gelbe Koalition fügte daraufhin eine Zusatzbestimmung in das Einkommensteuerrecht ein, wonach die gesetzlichen Regelungen für Ehen auf Lebenspartnerschaften ausgedehnt werden müssen. Eine entsprechende Änderung der Abgabenordnung - der Gebrauchsanweisung für die Anwendung der Gesetze also - unterblieb jedoch. Stattdessen schickte Schäuble nun den geänderten Anwendungserlass an die Obersten Finanzbehörden der Länder.

"Jetzt entscheidet der Finanzminister nach eigenem Ermessen, welche Vorschriften gleich gestellt werden", bemängelte Paus. Sie forderte "eine gesetzliche Regelung, die klar stellt, dass es keine steuerliche Ungleichbehandlung zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft gibt".

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: