Der Schweizer Spion, der die deutschen Steuerfahnder in Nordrhein-Westfalen auskundschaften sollte, die Steuer-CDs aus der Schweiz aufkauften, kommt mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten davon. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt an diesem Donnerstag entschieden. Das Gericht verfügte zudem eine Geldstrafe von 25 000 Euro. Dem Urteil war eine Abmachung zwischen den Prozessbeteiligten über eine Bewährungsstrafe im Gegenzug für ein Geständnis vorausgegangen.
Das Gericht entsprach damit in etwa dem Strafmaß, das die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer gefordert hatte. Die Bundesanwaltschaft hatte zwei Jahre auf Bewährung gefordert, die Verteidiger wollten sechs Monate weniger. Der Angeklagte hatte nach der Abmachung ein umfassendes Geständnis ablegt.
So hatte M. unter anderem gestanden, für den Schweizer Geheimdienst die persönlichen Daten dreier nordrhein-westfälischer Steuerfahnder beschafft zu haben, die am Ankauf sogenannter Steuer-CDs in der Schweiz beteiligt waren. Offenbar wollten die Schweizer ein Frühwarnsystem haben, wann mit dem Ankauf von Steuer-CDs zu rechnen sei. Den Vorwurf, dass M. eine Quelle in der deutschen Finanzverwaltung platziert habe, konnte die Bundesanwaltschaft nicht nachweisen. Der Angeklagte gab jedoch zu, vom Schweizer Nachrichtendienst des Bundes insgesamt 13 000 Euro und 15 000 Franken für Spionage erhalten zu haben. Außerdem habe er insgesamt rund 50 000 Euro an den Inhaber einer Frankfurter Sicherheitsfirma weitergeleitet, mit Teilen des Geldes sollte offenbar ein Beamter gewonnen werden, der erzählt, was die Wuppertaler planen.
Die Anklage hielt den Vorwurf der Spionage für voll bestätigt, die Verteidiger argumentierten, ihr Mandant sei vom Schweizer Geheimdienst verführt worden.