Steueraffäre:Für die Banker wird es eng

Nicht nur Steuerhinterzieher müssen Strafe fürchten, sondern auch die Finanzberater, die ihnen dabei helfen. Das Bankgeschäft ist gefährlich geworden.

Hans Leyendecker

Als Bankmanager der Credit Suisse vor ein paar Jahren zusammensaßen und über das Geschäft mit deutschen Kunden nachdachten, stellten sich ihnen vor allem zwei Fragen. Diese blieben der Nachwelt erhalten, weil sie im Rahmen einer Powerpoint-Präsentation an die Wand geworfen wurden.

Credit Suisse, Reuters

Die Banker bei der Schweizer Großbank Credit Suisse mussten lernen, dass die "bekannten Vorgehensweisen" für deutsche Kunden nicht mehr gelten sollten.

(Foto: Foto: Reuters)

Erste Frage: "Haben unsere Kunden noch zusätzliche Gelder und sind sie bereit, diese in die Schweiz zu bringen?" Zweite Frage: "Bewegen wir uns nicht im Bereich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung?"

Beide Fragen standen miteinander in Verbindung, und die Teilnehmer der Veranstaltung lernten, dass die "bekannten Vorgehensweisen" für deutsche Kunden nicht mehr gelten sollten.

Den Bankmanagern wurde erklärt, welche Konten Sachbearbeiter der deutschen Finanzbehörden besonders im Visier hätten und welche strafrechtlichen Konsequenzen bei der Steuerhinterziehung drohten.

Es lässt sich voraussagen, dass es für einige der Bankmanager eng werden wird. Wenn die Ermittlungen gegen die Steuerhinterzieher anlaufen, werden sicherlich auch für einige Manager der Bank Aktenzeichen wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung vergeben werden.

"Beihilfebanken" in Deutschland

Auch in dem Liechtenstein-Verfahren, das die Bochumer Staatsanwaltschaft seit Ende 2007 führt, laufen gegen etliche Bankmitarbeiter Ermittlungen wegen Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Einige Mitarbeiter der Vaduzer Bank meiden Fahrten nach Deutschland, weil sie möglicherweise festgenommen werden würden. Steuerfahnder haben für solche Geldhäuser einen Namen gefunden. Sie sprechen dann von "Beihilfebanken".

Deutsche Banker sollten jedoch auf die Kollegen in der Schweiz nicht mit dem Finger zeigen. Die Unschuldsnummer zieht auch deshalb nicht, weil einige deutsche Geldhäuser einmal lupenreine "Beihilfebanken" waren, bevor die Ermittler kamen. Vor anderthalb Jahrzehnten stürmten deutsche Steuerfahnder die Zentralen des deutschen Geldgewerbes und sie fanden Handlungsanweisungen, wie Geld wohlhabender Kunden vor dem Fiskus versteckt werden sollte.

Das meistgenannte Versteck war damals Luxemburg. So empfahl beispielsweise die Landesbank Rheinland-Pfalz gut ausstaffierten Kunden, im Großherzogtum ein "öffentliches Konto" einzurichten, wenn dem Finanzamt bekannt war, dass der Kunde über ein Vermögen verfüge. Daneben sollte ein "persönliches Konto" eingerichtet werden. Stück für Stück könnten dann Beträge von einem aufs andere Konto wandern. "Man kann dem Finanzamt glaubhaft machen, dass man jedes Jahr einen Teil des Vermögens verbraucht." "Zweitwohnsitz für Ihr Geld", hieß das damals.

"Conto pro Diverse"

Wenn vermögende Kunden nicht selbst nach Luxemburg reisen wollten, kamen Abgesandte der Institute vorbei, sammelten das Geld ein und brachten es nach Luxemburg. Kreditinstitute unterhielten die interne Verrechnungsstelle "Conto pro Diverse" (CpD), die vor dem Zugriff des Fiskus sicher zu sein schien. Über CpD ließ sich das Geld gleichsam in Luft auflösen und an anderer Stelle wieder herbeizaubern.

Die Fahnder fanden jedoch heraus, wo die Buchungen wieder auftauchten und dabei halfen ihnen auch Bankmitarbeiter, die harte Strafen fürchteten. Nicht nur in der Effektenabteilung der Commerzbank gab es einen Maulwurf, die Beamten arbeiteten auch mit Gaunern zusammen.

So stützten sich hessische Ermittler auf die Liste eines Bankkaufmanns, der die Commerzbank mit Interna erpresst hatte und zu drei Jahren Haft verurteilt worden war. Er lieferte die Namen von 1600 Kunden und wurde sogar noch von Politikern belobigt.

Die Bankiers, gegen die wegen Beihilfe ermittelt wurde, reagierten verbittert. "Wir alle werden in ungerechtfertigter Weise kriminalisiert", klagte die Commerzbank. An Lamento war also nie Mangel, wenn die Fahnder kamen.

Es hagelte Strafen: Mit einem Bußgeld in Höhe von knapp sechzig Millionen Euro beendete die Justiz im Jahr 2003 Ermittlungen gegen Hunderte Mitarbeite der Deutschen Bank. Die Commerzbank musste 31,3 Millionen Euro, die Dresdner Bank 18,5 Millionen Euro Buße zahlen. Ein früherer Vorstand der Dresdner Bank wurde zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Der Fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschied 2000, dass sich Bankmitarbeiter auch durch "berufstypische" Handlungen der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig machen könnten. Das wurde bei der Powerpoint-Präsentation auch den Mitarbeitern der Credit Suisse erläutert. Das Urteil sei "umstritten", stand auf einem Papier. Wo ist es umstritten? In der Schweiz?

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