Steuer-CD in Baden-Württemberg:SPD zeigt Mappus an

Weil die schwarz-gelbe Regierung in Baden-Württemberg Daten vermeintlicher Steuerbetrüger nicht kaufen will, hat sie jetzt eine Anzeige am Hals. Vorwurf: Strafvereitelung.

Thorsten Denkler

Die SPD geht jetzt auch juristisch gegen die schwarz-gelb geführte Landesregierung von Baden-Württemberg vor, weil diese die ihr angebotene CD mit den Daten von Steuersündern nicht kaufen will. Mit Rückendeckung der Bundestagsfraktion der SPD hat der baden-württembergische SPD-Landesgruppenchef, Christian Lange, am Dienstag Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt gegen Ministerpräsident Stefan Mappus sowie gegen Justizminister Ulrich Goll (FDP) gestellt.

Für Lange ist erwiesen, dass Mappus und Goll mit ihrer Entscheidung, die Steuerdaten-CD nicht zu kaufen, ihre Kompetenzen überschritten hätten. Sie verhinderten damit, dass die 1748 mutmaßlichen Steuerbetrüger, deren Daten auf der CD gespeichert sind, strafrechtlich verfolgt werden könnten. Das sagte Lange an diesem Mittwoch in Berlin.

Ministerpräsident Mappus und Minister Goll hätten Zweifel geäußert, ob der Ankauf der Daten-CD rechtmäßig sei. Der Zweifel allein aber reiche als Begründung nicht aus, die Daten nicht für die Steuerfahndung zu nutzen. Sie könnten auch in einem möglichen Strafverfahren Verwendung finden. Deshalb sei die Weisung des Justizministers, nicht zu kaufen, rechtswidrig.

Lange erläuterte, Mappus sei offenbar "nicht Manns genug" den Anspruch des Staates, Steuervergehen zu verfolgen, gegen die FDP durchzusetzen. Die CDU im Land lasse sich von der FDP vorführen.

Im Stuttgarter Landtag prüft die Fraktion der SPD derzeit, ob die Landesregierung die vom Anbieter der CD zur Prüfung überlassenen Datensätze von 50 Steuerhinterziehern ebenfalls nicht verfolgt - und somit einen Rechtsbruch begangen habe. Sollte dies der Fall sein, werde auch dort über eine Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt nachgedacht.

Auf Bundesebene ist jetzt entschieden worden, die Steuerdaten-CD zu kaufen. Das hat eine Sitzung des Finanzausschusses am Vormittag ergeben. Auch in den meisten anderen Bundesländern haben die Landesregierungen grünes Licht zum Kauf gegeben.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Hartmut Koschyk (CSU), hatte erst vergangene Woche erklärt, er habe dem Finanzministerium in Stuttgart mitgeteilt, der Datenkauf sei in dem vorgetragenen Fall "rechtlich zulässig".

Der Landtag hatte anders entschieden

Thomas Oppermann, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, sagt, Steuer-Straftäter müssten verfolgt werden. Eine Regierung, die das unterlasse, "mache sich mit Steuerhinterziehern gemein". Es dürfe in Deutschland keine "Schutzzonen für Steuerhinterzieher geben".

Die Fraktionsvorsitzende der FDP im Bundestag, Birgit Homburger, erklärt, die Strafanzeige "beunruhigt mich gar nicht". Homburger, die auch Landesvorsitzende der FDP in Baden-Württemberg ist, begründete die Entscheidung der Landesregierung damit, dass jede der angebotenen CDs "individuell zu bewerten ist". Der Staat könne nur kaufen, was "rechtsstaatlich einwandfrei ist".

Sie vertraue lieber auf eine Erneuerung des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz, mit dem dann alle Steuersünder erfasst werden könnten.

Heikel für die Landesregierung: Anfang Februar bereits entschied der Landtag über einen Antrag der SPD, die CD zu kaufen. Der Landtag entschied sich in namentlicher Abstimmung mit Mehrheit dafür.

Die Regierung aber sah das anders.

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