Urteil zu Paragraf 217 StGB:Der Streit über die Sterbehilfe beginnt von vorne

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Wende im Denken über die Beendigung des Lebens? Eine Frau steht ihrer sterbenskranken Mutter bei. (Foto: Ievgen Chabanov/mauritius images/Alamy)
  • Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch den Strafrechtsparagrafen 217 gekippt, der die auf Wiederholung angelegte Hilfe beim Suizid verboten hatte.
  • Nach dieser Entscheidung scheint die Sterbehilfe-Debatte, die jahrelang heftig geführt worden war und letztlich durch Paragraf 217 enden sollte, wieder auf null zu stehen.
  • Vor allem Grüne und Liberale begrüßen das Urteil, von den Christdemokraten kommt größtenteils Ablehnung.
  • Aber auch innerhalb der Parteien ist man sich uneinig.

Von Michaela Schwinn

Fünf Jahre mussten sie warten. Helmut Feldmann, der an einer unheilbaren Lungenkrankheit leidet und häufig nachts aufwacht, röchelnd nach Luft schnappt. Horst Lanz, der schon vor Jahren den Krebs besiegt hat, aber sich so vor dessen Rückkehr fürchtet, dass er gerne einen Notausgang hätte, wenn es so weit ist. Und Benedikt Matenaer, der jährlich 500 schwerkranke Patienten behandelt und manchen von ihnen beim Suizid hilft. Fünf Jahre warteten die drei und noch andere Kläger auf das Urteil aus Karlsruhe. Sie wollten wissen: Lässt sich Paragraf 217, der geschäftsmäßige Sterbehilfe unter Strafe stellt und der ihr Leben maßgeblich beeinflusste, mit der deutschen Verfassung vereinbaren?

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Nein, urteilten die Verfassungsrichter am Mittwoch. Dass sie das umstrittene Gesetz kippen würden, damit hatten viele gerechnet. Aber ihre Entscheidung ging viel weiter als erwartet. Das Urteil ist eine fundamentale Wende im Denken über die Beendigung des Lebens, es ist ein klares Bekenntnis zur Autonomie des Menschen. Stark verkürzt könnte man es so zusammenfassen: Jeder hat das Recht, selbstbestimmt zu sterben - auch mit Hilfe Dritter, also etwa Ärzten oder anderen Helfern. Das gelte nicht nur für Schwerkranke, sondern für alle Menschen, in allen Phasen ihres Lebens. Das zu betonen, war Andreas Voßkuhle, dem Gerichtspräsidenten, besonders wichtig.

Gesundheitsminister Spahn dürfte der Spruch besonders ungelegen kommen

Nach dieser Entscheidung scheint die Sterbehilfe-Debatte, die jahrelang heftig geführt worden war und letztlich durch Paragraf 217 enden sollte, wieder auf null zu stehen. Für diejenigen, die damals maßgeblich am Gesetzentwurf beteiligt waren, ist das Urteil ein herber Schlag. Der ehemalige Gesundheitsminister Herrmann Gröhe fürchtet eine Normalisierung der Selbsttötung. Der CDU-Politiker und Mitinitiator des Gesetzes, Michael Brand, sagt: "Dieses Urteil wird für viele Menschen, die mit Blick auf Selbsttötung unter großem Druck stehen, eine sehr gefährliche, teils tödliche Wirkung haben."

Es war ein erbitterter, hochemotionaler Streit, der damals, im Jahr 2015, zwischen Politikern, Kirchenvertretern und Ärzten geführt wurde. Nach langem Hin und Her entschieden sich die Abgeordneten im Bundestag schließlich für den striktesten der vier Entwürfe. Fortan drohten jedem, der wiederholt Menschen beim Suizid half, bis zu drei Jahre Haft. Das Gesetz sollte ein Schlag sein gegen Sterbehilfevereine wie Dignitas, die mit der Hilfe zum Tod warben. In Wahrheit aber kriminalisierte es Ärzte und verunsicherte Patienten.

Nun, da die Norm für nichtig erklärt wurde, wird der Streit vermutlich wieder von vorne beginnen. Denn schon damals war klar: Es ist ein Thema, das die fundamentalen Fragen des Lebens berührt. Ein Thema, bei dem es weder pauschale Antworten noch einfache Lösungen geben kann, kein richtig oder falsch.

Das zeigen auch die kontroversen Reaktionen direkt nach der Entscheidungen: Politiker aller Parteien meldeten sich zu Wort. Vor allem von Seiten der Grünen und der FDP kam Zuspruch, von den Christdemokraten größtenteils Ablehnung. Aber auch innerhalb der Parteien ist man sich uneinig: Während etwa der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach das Urteil auf Twitter begrüßte, erklärte die SPD-Bundestagsabgeordnete Kerstin Griese, sie sei über das Ergebnis "sehr besorgt".

Gesundheitsminister Jens Spahn, der gerade mit Coronavirus und CDU-Führungsstreit genug beschäftigt sein dürfte, kam der Richterspruch aus Karlsruhe wohl besonders ungelegen. Zum einen, weil er ihm wohl viel zu liberal sein wird. Bei einem Gespräch mit Sandra Maischberger gab er am Abend zu, er habe nach dem Urteil "erst mal schlucken" müssen.

Zum anderen, weil ihn die Entscheidung in Karlsruhe auch in einer anderen Angelegenheit zum Handeln zwingen könnte. 2017 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass der Staat schwerkranken Menschen in "extremen Notlagen" einen Zugang zu todbringenden Medikamenten ermöglichen müsse. Entscheiden, wer das tödliche Pulver bekommt, sollte eine Bonner Behörde. Diese aber lehnte alle Anträge, die dort eingingen, ab - auf Geheiß des Bundesgesundheitsministers. Seit Monaten blockiert sein Ministerium also ein höchstrichterliches Urteil. Auch darauf könnte die Entscheidung der Verfassungsrichter Einfluss haben.

Jens Spahn kündigte an, dass seine Partei über eine mögliche Neuregelung bei der Sterbehilfe beraten werde. Er wolle nun mit allen Beteiligten sprechen, um eine verfassungsgerechte Lösung zu finden, sagte er. Das Gericht habe dem Gesetzgeber "ausdrücklich einen Spielraum" dafür gegeben. Als Möglichkeiten, wie der Staat die Sterbehilfe regulieren könnte, nannten die Richter Beratungspflichten und Wartezeiten oder auch einen Nachweis über die Ernsthaftigkeit eines Todeswunsches.

Wie groß dieser Spielraum aber tatsächlich ist und wie er genau gestaltet werden könnte, weiß im Moment noch niemand so genau.

Der Verein Sterbehilfe Deutschland sucht bereits nach Ärzten

Karin Maag, die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hält diesen jedenfalls für "relativ gering". "Jetzt müssen wir das wenige regeln, das das Gericht noch offengelassen hat", sagte sie der Süddeutschen Zeitung. Für ein neues Strafgesetz sehe sie persönlich durch das Urteil kaum noch eine Möglichkeit. "Wir brauchen auch keine neue Diskussion", sagt Maag, "die ethische Debatte ist geführt." Ihrer Meinung nach geht es jetzt darum, das Palliativangebot weiter auszubauen und dafür zu sorgen, dass das Angebot der Sterbehilfe keinen Druck auf Alte oder Kranke ausübe. Kommende Woche werde das Thema in der Fraktion diskutiert, dann werde man sehen, sagt sie.

Ganz gleich aber, ob es einen neuen Paragrafen im Strafgesetzbuch oder eine andere gesetzliche Regelung wie Beratungspflichten geben soll, ist davon auszugehen, dass die Parteien versuchen werden, sich möglichst bald auf eine Regulierung zu einigen. Denn noch jemand verkündete gestern, dass keine Zeit zu verlieren sei: Roger Kusch, der frühere Hamburger Justizsenator und Vorsitzende des Vereins Sterbehilfe Deutschland, ist schon auf der Suche nach Ärzten.

© SZ vom 28.02.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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