Süddeutsche Zeitung

Niederlande:Aktive Sterbehilfe bei Demenzkranken zulässig

Das höchste Gericht der Niederlande hat entschieden, dass aktive Sterbehilfe bei schwer dementen Patienten zulässig ist. Eine schriftliche Patientenfügung werde anerkannt, urteilte der Hohe Rat am Dienstag in Den Haag.

Der Beschluss wird als wegweisendes Urteil für die weitere Legalisierung der Sterbehilfe in den Niederlanden bewertet.

In einem heftig umstrittenen Fall hatte die Staatsanwaltschaft den Hoge Raad der Nederlanden um ein Grundsatzurteil gebeten: Eine Ärztin hatte 2016 in einem Pflegeheim bei einer schwer demenzkranken Frau aktive Sterbehilfe geleistet. Die 74-Jährige hatte zwar schriftlich erklärt, dass sie im Fall unerträglichen Leidens aufgrund der Demenz sterben wollte. Doch zum Zeitpunkt der Sterbehilfe war sie nicht mehr ansprechbar und es hatte Signale gegeben, dass sie leben wollte. Die Ärztin war vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden. Dieses Urteil wurde nun durch die höchstrichterliche Entscheidung bestätigt.

Autonomie des Menschen in Fragen von Leben und Tod

In den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe seit 2002 dann gestattet, wenn ein Patient aussichtslos krank ist, unerträglich leidet und mehrfach darum gebeten hat.

In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht Ende Februar in einem epochalen Urteil den Paragrafen 217 des Strafgesetzbuchs für nichtig erklärt und so das Verbot der geschäftsmäßigen Hilfe beim Suizid gekippt. Das Urteil galt als fundamentales Bekenntnis zur Autonomie des Menschen in Fragen von Leben und Tod.

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