Bundesverwaltungsgericht:Sterbewillige dürfen keine tödlichen Medikamente kaufen

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Das Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital ist ein schmerzfreies Mittel, das die Sterbehilfeorganisation Dignitas in der Schweiz einsetzt. (Foto: Gaetan Bally/DPA)

Schwerkranke, die sterben wollen, könnten sich mit Natrium-Pentobarbital schmerzfrei töten. Eine amtliche Genehmigung für den Erwerb bleibt zwei Klägern jedoch gerichtlich verwehrt.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Mit einem bahnbrechenden Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht Anfang 2020 ein sehr weitreichendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben anerkannt - unabhängig von Leid und Krankheit, als Ausdruck von Autonomie auf dem letzten Weg. Bestärkt durch dieses Grundsatzurteil, haben zwei schwer kranke Menschen nun versucht, gerichtlich eine amtliche Genehmigung für den Erwerb von Natrium-Pentobarbital durchzusetzen. Das ist ein für eine schmerzfreie Selbsttötung besonders gut geeignetes Mittel.

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