Sterbehilfe:Befangener Karlsruher Richter

Der Verfassungsrichter Peter Müller hat sich in seiner Zeit als saarländischer Minsterpräsident gegen Sterbehilfe engagiert. Deswegen darf er nicht an einem Verfahren über ein Verbot teilnehmen.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Verfassungsrichter Peter Müller wird nicht am Verfahren über ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe teilnehmen. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat ihn für befangen erklärt, weil er sich in seiner Zeit als Ministerpräsident des Saarlandes bereits 2001 und dann 2006, gemeinsam mit der evangelischen Kirche, klar gegen Sterbehilfe positioniert hatte. Damals hatte er zudem einen Gesetzesentwurf initiiert, der mit den nun in Karlsruhe zur Entscheidung stehenden Vorschriften weitgehend deckungsgleich war. Dadurch könne der Eindruck entstehen, dass er in dieser Frage festgelegt sei. Müller selbst räumte ein, dass man - von außen besehen - an seiner Unvoreingenommenheit zweifeln könne. Das Gericht nutzte den Beschluss zur Klarstellung, dass die Wahl hochrangiger Politiker ans Verfassungsgericht erwünscht sei, "um ihre politischen Erfahrungen für die Verfassungsrechtsprechung fruchtbar zu machen". Allein die Kundgabe politischer Meinungen begründe noch keine Befangenheit. Müllers Engagement gegen Sterbehilfe ging aus Sicht des Gerichts allerdings darüber hinaus. Nun muss ein Richter des Ersten Senats als Ersatz ausgelost werden.

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