Knapp zwei Jahre nach einem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts kommt wieder Bewegung in die Debatte um neue gesetzliche Regelungen zur Sterbehilfe in Deutschland. Noch vor der Wahl waren zwei Vorstöße aus dem Bundestag vorgestellt worden. Am Donnerstag starteten Parlamentarier von SPD, FDP, Grünen, Union und Linken eine weitere fraktionsübergreifende Initiative. "Wir wollen den assistierten Suizid ermöglichen, aber wir wollen ihn nicht fördern", sagte der SPD-Abgeordnete Lars Castellucci bei der Vorstellung eines Gesetzentwurfs in Berlin. Wenn der Zugang dazu leichter wäre als zu palliativer Versorgung, fürsorgender Pflege oder Psychotherapie, entstünde eine gefährliche Schieflage. Die Abgeordnetengruppe dringt in einem ergänzenden Antrag daher auf eine Stärkung individueller Angebote etwa auch zur Schuldner- oder Suchtberatung, wie Benjamin Strasser (FDP) sagte. Im Kern soll laut Entwurf "zum Schutz der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zu Selbsttötung" die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe gestellt werden - aber mit einer Ausnahmeregelung für Volljährige: Um die freie Entscheidung ohne inneren und äußeren Druck festzustellen, sollen in der Regel zwei Untersuchungen durch einen Facharzt oder eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie im Abstand von drei Monaten und eine umfassende ergebnisoffene Beratung vorgegeben werden.
Sterbehilfe:Antrag von fünf Fraktionen
Lesen Sie mehr zum Thema