Süddeutsche Zeitung

Stasi-Vorwürfe gegen Linkspolitiker:Gysi droht vorerst keine Anklage

  • Linken-Fraktionschef Gysi muss vorerst nicht mit Anklage wegen Stasi-Vorwürfen rechnen.
  • Der Hamburger Staatsanwaltschaft zufolge besteht kein hinreichender Tatverdacht für eine Anklage.
  • Der Fall Gysi war eine Zerreißprobe für Hamburgs Justiz.

Von Thomas Hahn, Hamburg

Gregor Gysi droht vorerst keine Anklage durch die Hamburger Staatsanwaltschaft wegen Abgabe einer falschen eidesstattlichen Aussage zu seiner DDR-Vergangenheit. Die Justizbehörde von Senator Till Steffen (Grüne) hob am Freitag eine Weisung von Generalstaatsanwalt Lutz von Selle auf, gegen den Fraktionschef der Linken im Bundestag Anklage zu erheben. Allerdings mit dem Hinweis, dass "nachträglich eingegangene Unterlagen Anlass zu weiteren Ermittlungen geben". Geschlossen ist die Akte Gysi also nicht.

Der Fall Gysi hatte zu einem beispiellosen Zerwürfnis in der Hamburger Justiz geführt. Ursprung war die Anzeige eines Münchner Richters. Sie bezog sich darauf, dass Gysi, einst freier Rechtsanwalt in der DDR, den Norddeutschen Rundfunk wegen der Dokumentation "Die Akte Gysi" verklagt und dabei an Eides statt erklärt hatte: "Ich habe zu keinem Zeitpunkt über Mandanten oder sonst jemanden wissentlich und willentlich an die Staatssicherheit berichtet."

Kein hinreichender Tatverdacht für Anklage

Nach umfangreichen Ermittlungen stellte die Hamburger Staatsanwaltschaft fest, dass kein hinreichender Tatverdacht für eine Anklage bestehe. Generalstaatsanwalt von Selle sah das anders. Aber Selles Weisung auf Anklage lehnte die Staatsanwaltschaft als rechtswidrig ab. Die Justizbehörde musste entscheiden, wer recht hat. Sie entschied gegen den Generalstaatsanwalt, der in der Rangordnung als Kontrollinstanz zwischen Justizbehörde und Staatsanwaltschaft steht.

Der Fall Gysi war eine Zerreißprobe für Hamburgs Justiz, die für Lutz von Selle, 64, schlecht ausgegangen ist. Seit Wochen ist bekannt, dass er im Oktober in den vorzeitigen Ruhestand wechselt. Ein Konflikt mit der Justizbehörde über die Beurteilung einer Staatsanwältin sei Auslöser der Demission, berichtete das Hamburger Abendblatt. Vielleicht trug aber auch die aktuelle Entscheidung dazu bei. Selle antwortete auf SZ-Anfrage dazu: "Es bleibt dabei, dass ich meine Gründe nicht auf den Markt trage."

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Quelle:
SZ vom 29.08.2015/kjan
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