Eklat im Untersuchungsausschuss:Ex-Gedenkstättenleiter Knabe verweigert Aussage

Gedenkstätten-Leiter Knabe geht weiter arbeiten

Hubertus Knabe im Herbst 2018

(Foto: Paul Zinken/dpa)

Hubertus Knabe soll zu Belästigungsvorwürfen gegen seinen früheren Stellvertreter in der Stasi-Gedenkstätte Hohenschönhausen aussagen. Doch er verweist auf einen "Maulkorb", den man ihm verpassen wolle - und kassiert ein Ordnungsgeld.

Der frühere Direktor der Berliner Stasiopfer-Gedenkstätte Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, hat vor dem Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses zu den Vorgängen in der Gedenkstätte die Aussage verweigert. Knabe sollte dort zu Belästigungsvorwürfen gegen seinen ehemaligen Stellvertreter Helmuth Frauendorfer aussagen.

Dem Vize war von mehreren Mitarbeiterinnen sexuelle Belästigung vorgeworfen worden. Knabe soll den Vorwürfen nicht entschieden genug nachgegangen sein. Er war deshalb im Jahr 2018 selbst entlassen worden.

Knabe begründete seine Aussageverweigerung mit einem Schreiben seines früheren Dienstherrn, Kultursenator Klaus Lederer (Linke). Dieser habe ihm nur eine stark eingeschränkte und juristisch höchst komplizierte Aussagegenehmigung erteilt, heißt es in einem offenbar im Anschluss an den Ausschuss verbreiteten Schreiben Knabes, das der Nachrichtenagentur epd vorliegt.

Als Nichtjurist könne er diese Beschränkungen nicht einschätzen, so Knabe. "Um mich nicht strafbar zu machen, blieb mir heute nichts anderes übrig, als die Aussage zu verweigern", argumentierte er. Ohne eine umfassende Aussagegenehmigung könnte darüber hinaus ein nur teilweise richtiges und damit falsches Bild von den Vorgängen in der Gedenkstätte entstehen. Er sei aber jederzeit zu einer umfassenden Aussage bereit, "wenn mir mein ehemaliger Dienstherr dazu die erforderliche Genehmigung erteilt", so Knabe.

Deutlicher soll er sich in der Verhandlung geäußert haben: "Man will mir einen Maulkorb umhängen, um meine Aussage zu manipulieren", zitiert ihn der Berliner Tagesspiegel. Da mache er nicht mit.

Die Ausschussvorsitzende Sabine Bangert (Grüne) sah das anders. Dem Blatt zufolge betonte sie, dass Knabe die Pflicht zu einer Aussage habe. Er säße vor einem Verfassungsorgan. Jede Frage, die er verweigern wolle, müsse er begründen. Es sei ein Standardprozedere, dass vor einem Untersuchungsausschuss geladene Zeugen eine Aussagegenehmigung erhielten - auch mit inhaltlichen Ausführungen.

Aussagen zur Intimsphäre anderer nur unter Bedingungen erlaubt

Bangert verhängte dem Tagesspiegel zufolge gegen Knabe ein Ordnungsgeld von 1000 Euro und lud ihn für den 3. November erneut vor.

Die vom Kultursenator erteilte Aussagegenehmigung ist dem Blatt zufolge, dem das Schreiben nach eigenen Angaben vorliegt, umfangreich. So darf Knabe keine Akten vorlegen. Einschränkungen gibt es demnach aber vor allem in Bereichen, die die Grundrechte anderer Personen betreffen.

So dürfte Knabe beispielsweise über den Inhalt von Personalakten, Beschwerden oder Gerüchten über Fehlverhalten nur in nichtöffentlicher Sitzung sprechen. Äußerungen zur Intimsphäre von betroffenen Personen, insbesondere zum Sexualleben, seien nur dann erlaubt, wenn diese dazu bereits selbst vor dem Ausschuss Aussagen gemacht hätten, und auch dann nur in nichtöffentlicher Sitzung.

Der Untersuchungsausschuss befasst sich seit März mit den Vorgängen um die Entlassung von Knabe und seines Stellvertreters Helmuth Frauendorfer im Herbst 2018. Knabe leitete die Gedenkstätte in dem früheren Stasi-Gefängnis seit Ende 2000.

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