Seehofer verschärft Überwachung:Staatstrojaner im Schachtelsatz

Seehofer verschärft Überwachung: Seehofer will sogar Kaufhäuser verpflichten, dem Verfassungsschutz Live-Zugang zu ihrer Videoüberwachung zu geben.

Seehofer will sogar Kaufhäuser verpflichten, dem Verfassungsschutz Live-Zugang zu ihrer Videoüberwachung zu geben.

(Foto: AFP)

Mit komplizierten Gesetzen greift Innenminister Horst Seehofer in die Grundrechte ein - und will die Computer von Bürgern und Journalisten durchsuchen lassen.

Kommentar von Ronen Steinke

Horst Seehofer, der Bundesinnenminister, hat vor einer Weile etwas Kritik auf sich gezogen, als er erläuterte, wie man brisante Verschärfungen der Sicherheitsgesetze am effektivsten auf den Weg bringe, ohne viel Gegenwind auszulösen. Ganz einfach: Man müsse die Gesetze kompliziert machen. "Dann fällt es nicht so auf." Manche haben ihm vorgeworfen, das sei undemokratisch. Dabei sieht, wer jetzt Seehofers riesiges, 41 Seiten pralles Gesetzespaket zur Stärkung des Verfassungsschutzes studiert: Es geht sogar noch besser.

Es ist nicht nur dieser besondere Stil: "Auf Aufzeichnungen nach Absatz 3 Satz 2 und §§ 9d, 9e Absatz 1 (...) ist § 3a Absatz 1 Satz 4 bis 6 und Absatz 2 des Artikel-10-Gesetzes entsprechend anzuwenden", so liest man im dritten, dem zentralen Paragrafen dieses Geheimdienst-Gesetzespakets. Einer der heiklen Sätze kurz darauf verströmt ebenso stickige, schläfrig machende Behördenluft: "Erfolgen Maßnahmen bei einer in § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 3b oder Nummer 5 der Strafprozessordnung genannten Person ..."

Übersetzt heißt dies, dass der Verfassungsschutz künftig auch journalistische Redaktionen mit Staatstrojanern ausspähen dürfen soll. Man kann dies aber nicht lesen, ohne dass der gesamte Schreibtisch übersät ist mit aufgeschlagenen weiteren Gesetzen. Ob man es dann versteht, ist immer noch eine andere Frage.

Brisante Ideen werden in Schachtelsätze eingewickelt

Noch besser ist dieser simple Kniff: Die wirklich brisanten Neuerungen schreibt Seehofers Ministerium nicht in die Gesetzesbegründung hinein. Das würde es den Leserinnen und Lesern zu einfach machen. Die Gesetzesbegründung, das ist schließlich der Teil, der in relativ verständlichem Deutsch geschrieben ist und deshalb meist zuerst gelesen wird. Vielleicht hätte Seehofers Gesetzentwurf, mit dem der CSU-Politiker eine größere Aufrüstung der Sicherheitsbehörden einfordert, als es sein braver Vorgänger Thomas de Maizière je gewagt hätte, viel breitere Empörung ausgelöst - wenn sein Ministerium nicht so hellsichtig gewesen wäre, auch die folgenden brisanten Ideen in Schachtelsätze einzuwickeln und in der Gesetzesbegründung zu verschweigen:

Der Verfassungsschutz soll, so der Plan, nicht nur die Befugnis erhalten, Kinder zu überwachen. Er soll ihre Daten auch an ausländische Geheimdienste übermitteln dürfen. Und: Der Verfassungsschutz soll, so der Plan, in private Wohnungen nicht nur einbrechen dürfen, um nach Handys oder Laptops zu suchen, auf die er Spionagesoftware aufspielen kann. Er soll auch einbrechen dürfen, schlicht um seine sogenannten V-Leute zu schützen, die später die Bewohner dieser Privatwohnungen besuchen.

Live-Überwachung via Kaufhaus-Kamera

Schließlich: Die Privatwirtschaft soll künftig viel öfter zwangsrekrutiert werden, so der Plan. Das Bundesinnenministerium soll künftig IT-Unternehmen per Verordnung zwingen können, beim Aufspielen von Spähsoftware auf Handys, Computer oder andere Geräte mitzuhelfen. Kaufhäuser sollen verpflichtet werden, dem Verfassungsschutz Live-Zugang zu ihrer Videoüberwachung zu geben. So steht es in dem Gesetzentwurf aus dem Hause Seehofer, wenn auch wohlweislich versteckt.

Wer jetzt findet, dass das alles nicht Staatskunst ist, sondern eher eine Art von gesetzestechnischer Trickserei, die darauf ausgerichtet ist, den demokratischen Prozess auszubooten, der muss als Parlamentarier solche Gesetze an den Verfasser zurückgeben. Ganz einfach.

Zur SZ-Startseite
Bundesinnenminster Seehofer besucht Lübtheen

Leserdiskussion
:Seehofers Sicherheitsgesetze - geht er mit seiner Taktik zu weit?

Horst Seehofer will künftig auch Redaktionen mit Staatstrojanern ausspähen dürfen. Kaufhäuser sollen verpflichtet werden, dem Verfassungsschutz Live-Zugang zu ihrer Videoüberwachung zu geben. Diese Neuerungen verpackt der Innenminister in Gesetze, die kaum zu verstehen sind.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: