Süddeutsche Zeitung

Einbürgerung:Deutsche Pässe für Kinder von NS-Verfolgten

  • Viele Nachkommen von Verfolgten, die einst vor den Nationalsozialisten aus Deutschland flohen, hatten bisher kein Recht darauf, eingebürgert zu werden.
  • Ein Erlass von Innenminister Horst Seehofer erleichtert ihnen nun den Weg zum deutschen Pass.
  • Vertreter der Opposition begrüßen die Neuregelung.

Von Constanze von Bullion, Berlin

Kinder und Enkel von NS-Verfolgten sollen leichter die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können als bisher. Wie das Bundesinnenministerium am Donnerstag mitteilte, treten ab Freitag zwei Erlasse in Kraft, die eine unübersichtliche Rechtslage beenden sollen. So sollen sich beispielsweise Menschen leichter einbürgern lassen können, deren Vorfahren in der Zeit des Nationalsozialismus aus Deutschland geflohen sind und die anderswo eine neue Staatsangehörigkeit angenommen haben. "Deutschland muss seiner historischen Verantwortung gegenüber denjenigen gerecht werden, die als Nachfahren deutscher NS-Verfolgter staatsangehörigkeitsrechtliche Nachteile erlitten haben", erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).

Bisher galt bei der Wiedereinbürgerung NS-Verfolgter und ihrer Nachkommen eine komplizierte und wenig gerechte Rechtslage. So haben Nachkommen verfolgter Juden zwar grundsätzlich Anspruch darauf, in Deutschland eingebürgert zu werden. In Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes heißt dazu: "Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern."

Allerdings kamen bei dieser Regelung einige Gruppen Verfolgter und deren Nachfahren gar nicht erst zum Zug. Wer beispielsweise gerade noch rechtzeitig aus dem nationalsozialistischen Deutschland emigrieren konnte und anderswo eine neue Staatsbürgerschaft angenommen hatte, ohne zuvor die deutsche verloren zu haben, konnte nach 1945 nicht Staatsbürger der Bundesrepublik werden. Der Verfolgungsdruck, dem solche Menschen ausgesetzt waren, sei ebenso groß gewesen wie bei NS-Opfern, denen in Deutschland der Pass weggenommen worden sei, hieß es im Bundesinnenministerium. An der "Wiedergutmachungsregelung" des Grundgesetzes hätten sie aber nicht teilhaben können.

Besonders ungerecht waren die bisherigen Regeln für die Nachfahren verfolgter Frauen

Ähnlich ungerecht wirkte sich die bisherige Regelung für Nachfahren verfolgter Frauen aus. Denn in der Bundesrepublik konnte die Staatsbürgerschaft bis zum Jahr 1975 nur über die väterliche Linie vererbt werden. In der Folge blieben beispielsweise Kinder verfolgter und vertriebener jüdischer Mütter von der Möglichkeit ausgeschlossen, einen deutschen Pass zu bekommen. Im Jahr 2012 wurde hier zwar nachgebessert. Dennoch kam es kam es offenbar immer wieder zu Ablehnungen.

Eine weitere Sonderregelung, wonach "im Einzelfall" Wiedereinbürgerungen möglich waren, wurde 2007 auf minderjährige Nachfahren Verfolgter beschränkt. Der Gesetzgeber habe "ein öffentliches Interesse, erwachsene Abkömmlinge ehemaliger Deutscher auch über Generationen hinweg im Ausland einzubürgern, nicht mehr angenommen", teilte das Bundesinnenministerium mit.

Mit dem drohenden Austritt Großbritanniens aus der EU hat sich diese Einschätzung aber geändert. Denn die Zahl der Briten, die einen deutschen Pass beantragt haben, ist schlagartig gestiegen. Dies betrifft auch Antragsteller, die Verfolgung ihrer Vorfahren im Nationalsozialismus nachweisen können. Dem Bundesinnenministerium zufolge stellten 2015 nur 43 Briten einen entsprechenden Antrag. 2016 waren es 684 und 2018 bereits 1506. Wie viele Menschen durch die Neuregelung einen Anspruch bekommen, ist nicht bekannt.

Die neue Regelung senke die bürokratischen Hürden "auf ein Minimum" hieß es im Bundesinnenministerium. Geplant sei "eine wohlwollende Handhabung". Anträge können bei deutschen Konsulaten im Ausland gestellt werden. Anders als bei sonstigen Einbürgerungen müssen Antragsteller nicht nachweisen, dass sie für ihren Unterhalt selbst aufkommen können. Erwartet werden "geringfügige Sprachkenntnisse", Mehrfach-Staatsbürgerschaften gelten nicht als Hindernis.

Die Grünen, die zuvor einen Gesetzentwurf zur Wiedereinbürgerung NS-Verfolgter und ihrer Nachkommen vorgelegt hatten, nannten Seehofers Schritt "überfällig". Statt eines Gesetzentwurfs habe er aber nur einen Erlass vorgelegt, der die Ungleichbehandlung NS-Verfolgter nicht beende. "Es ist absurd, wenn Betroffene mit Wohnsitz im Inland höhere Voraussetzungen erfüllen müssen als diejenigen mit Wohnsitz im Ausland", erklärte Filiz Polat, die Grünen-Obfrau im Innenausschuss des Bundestages. Stephan Thomae, Fraktionsvize der FDP, begrüßte die Neuregelung. "Es ist gut, dass der Bundesinnenminister dem wachsenden Druck nachgegeben hat", sagte er, "diejenigen, die vor den Nationalsozialisten geflohen sind und die Staatsangehörigkeit ihres Zufluchtslandes angenommen haben, müssen ebenso wie ihre Nachfahren einen Anspruch auf Einbürgerung erhalten." Von einer freiwilligen Ausreise könne in beiden Fällen keine Rede sein.

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