Süddeutsche Zeitung

Staat und Religion:Beim Allmächtigen

Braucht Schleswig-Holsteins Verfassung einen Bezug auf Gott? Der Landtag muss entscheiden, gestritten wird heftig. Nun liegt ein neuer Vorschlag auf dem Tisch, der Frieden bringen könnte.

Von Matthias Drobinski

Für Gott in Schleswig-Holstein! Das klingt, als müssten die 69 Frauen und Männer im Kieler Landtag darüber entscheiden, ob der Herr das schöne Land zwischen Nord-und Ostsee verlässt oder doch noch ein bisschen bleibt. Das würde ein Parlament doch überfordern, aber auch ohne die ultimative Überhöhung gibt es genügend Anlass für Emotionen, Grundsatzreden und Bekenntnisse. Voraussichtlich am 22. Juli werden die Abgeordneten darüber entscheiden, ob das Wort "Gott" in die Landesverfassung Schleswig-Holsteins kommt. Bis dahin darf gestritten werden, wie viel Religion der Staat braucht - oder verträgt.

Vor mehr als 20 Jahren wurde die gleiche Debatte rund ums Grundgesetz ausgefochten. Dort heißt es seit 1949, das Werk sei "im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und dem Menschen" entstanden. Nach 1990 kämpfte vor allem der bündnisgrüne evangelische Pastor Wolfgang Ullmann gegen diesen Gottesbezug: Der Staat dürfe Gott nicht vereinnahmen. Doch die Mehrheit im Bundestag entschied sich anders. Als aber 2014 das Parlament in Kiel über eine reformierte Verfassung abstimmte, wurde zwar die bürgernahe Verwaltung zum Staatsziel erklärt, doch ein Gottesbezug verfehlte die nötige Zweitdrittelmehrheit. Peter Harry Carstensen, der ehemalige CDU-Ministerpräsident des Landes, versammelte daraufhin Christen, Muslime und Juden, die "für Gott in Schleswig-Holstein" eintraten. Die sammelten immerhin 42 000 Unterschriften - Gott scheint inmitten der Säkularisierung durchaus ein Thema zu sein. Der Landtag muss sich nun noch einmal mit der Verfassung beschäftigen.

Das ist auch gut so, sagen die Befürworter eines Gottesbezuges: Er zeigt, dass der Staat sich nicht als allmächtig ansehen darf. Der Gott in der Verfassung sei zudem ein Bekenntnis zur Toleranz, weil er sich auf keine Religion festlegen lasse. Der Bezug auf Gott als Selbstvergewisserung in unsicheren Zeiten - das ist ein Thema weit über Schleswig-Holstein hinaus. Die Gegner solcher Vergewisserungen halten sie für überflüssig und verweisen auf Umfragen, denen zufolge die meisten Befragten Gott nicht in der Verfassung wünschten. "Die Menschenrechte als gemeinsames Wertefundament sollen abgelöst werden durch einen religiösen Glauben", empört sich Patrick Breyer, der Fraktionsvorsitzende der Piraten.

Bei den Piraten und in der FDP-Fraktion um Wolfgang Kubicki gibt es ein überwiegendes Nein zum Gottesbezug, bei der CDU ein Ja, bei den Grünen und vor allem in der SPD geht es querbeet. Ein interfraktioneller Vorschlag, den weitgehend SPD-Fraktionschef Ralf Stegner formuliert hat, soll nun Frieden bringen. Dort heißt es, die Verfassung schöpfe "aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas und aus den Werten, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen Quellen ergeben". Da können sich auch Humanisten gemeint fühlen.

31 Parlamentarier haben durchblicken lassen, dass sie dem zustimmen würden; nötig wären jedoch 46 Stimmen. Die Debatte an diesem Mittwoch im Innenausschuss soll erste Hinweise bringen, wie es ausgehen könnte. Sollte der Vorstoß scheitern, "ist das Thema zunächst mal zu Ende", sagt Stegner. Was Gott dann macht, weiß niemand.

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Quelle:
SZ vom 13.07.2016
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