Sprachkurse für Flüchtlinge:Afghanen sollen vorerst kein Deutsch lernen

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  • Nach dem Willen des Bundesinnenministeriums sollen Zehntausende Flüchtlinge aus Afghanistan, Somalia und Pakistan während ihres Asylverfahrens keinen Zugang zu Sprach- und Integrationskursen erhalten.
  • Hintergrund ist, dass sie keine "gute Bleibeperspektive" haben - weil weniger als 50 Prozent dauerhaft hier bleiben dürften.
  • Die Grünen-Abgeordnete Pothmer kritisierte, dass diese enge Definition Zehntausende Menschen von den Kursen ausschließe.

Afghanen, Somalier und Pakistaner haben keine gute Bleibeperspektive

Zehntausende Flüchtlinge aus Afghanistan, Somalia und Pakistan sollen während ihres Asylverfahrens keinen Zugang zu Sprach- und Integrationskursen erhalten. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Brigitte Pothmer hervor. Hintergrund ist, dass sie generell keine "gute Bleibeperspektive" haben. Diese ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Kursen.

Eine gute Bleibeperspektive ist laut Innenministerium nur dann gegeben, "wenn ein Asylbewerber aus einem Herkunftsland stammt, das eine Schutzquote von über 50 Prozent aufweist". Für Afghanistan lag die Anerkennungsquote im vergangenen Jahr jedoch bei 46,7 Prozent, für Somalia bei 25 Prozent und für Pakistan bei 18,6 Prozent. Nur Syrien, Irak, Eritrea und Iran überschreiten die 50-Prozent-Marke.

"Mit dieser engen Definition bleiben Asylsuchende aus Afghanistan, Somalia und Pakistan aus dem Kreis der berechtigten Personen ausgeschlossen", kritisierte Pothmer in der Zeitung Die Welt - obwohl viele dieser Menschen in Deutschland bleiben würden. Bei den afghanischen Antragstellern sei das immerhin fast jeder Zweite.

Bislang hatten Asylsuchende bis zum Abschluss ihres Verfahrens generell keinen Anspruch auf Integrations- und Sprachkurse. Mit dem neuen Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz wurde dies geändert - jedoch nur bei einer "guten Bleibeperspektive". Das bedeutet, dass Flüchtlinge aus Afghanistan, Somalia und Pakistan künftig bis zur Anerkennung ihres Antrages warten müssten, um mit dem Deutschkurs zu beginnen, kritisiert Pothmer auf ihrer Webseite.

Durchschnittliche Verfahrensdauer bei Afghanen und Pakistaner viel länger

Und die Anerkennung kann dauern: Bei den Afghanen liege die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrages bei knapp 14 Monaten - das ist dreimal so lange wie bei einem Antragsteller aus Syrien. Pakistaner müssten im Schnitt mit knapp 16 Monaten sogar noch länger auf eine Entscheidung warten, kritisiert Pother.

Die Grünen-Politikerin forderte, dass die Kurse für alle Asylbewerber geöffnet werden sollten. Es müsse zumindest einen Ermessensspielraum für die zuständigen Behörden geben. Das Innenministerium lehnte dies auf Nachfrage Pothmers jedoch ausdrücklich ab.

Der Geschäftsführer der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl, Günter Burkhardt, verwies darauf, dass Innenminister Thomas de Maizière (CDU) sich wiederholt für eine frühe Integration von Flüchtlingen ausgesprochen habe. Insofern begehe er einen Fehler, wenn zum Beispiel Afghanen von Integrationskursen ausgeschlossen würden.

Burkhardt kritisierte außerdem die Art, wie die Schutzquote berechnet wird. In die Zahl der abgelehnten Asylanträge würden beispielsweise Fälle einfließen, in denen sich Anträge aus "formellen" Gründen bereits vor einer Entscheidung erledigt hätten. Burkhardt plädierte deshalb für eine "bereinigte Schutzquote". Diese würde für Afghanen dann bei 76,4 Prozent liegen, und für Somalier bei 74,6 Prozent.

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