SportpolitikEntwurf für scharfes Anti-Doping-Gesetz

Düsseldorf  (dpa) - Die Bundesregierung hat sich auf einen Entwurf zu einem Anti-Doping-Gesetz verständigt. Darin enthalten ist auch die bisher umstrittene uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit. Das Anti-Doping-Gesetz sei kein Allheilmittel, aber ein wichtiger Baustein eines ernstzunehmenden Anti-Doping-Kampfes, sagte Dagmar Freitag, die Vorsitzende des Bundestags-Sportausschusses der Nachrichtenagentur dpa. Als Höchststrafe für Vergehen sind in dem Entwurf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe vorgesehen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Düsseldorf  (dpa) - Die Bundesregierung hat sich auf einen Entwurf zu einem Anti-Doping-Gesetz verständigt. Darin enthalten ist auch die bisher umstrittene uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit. Das Anti-Doping-Gesetz sei kein Allheilmittel, aber ein wichtiger Baustein eines ernstzunehmenden Anti-Doping-Kampfes, sagte Dagmar Freitag, die Vorsitzende des Bundestags-Sportausschusses der Nachrichtenagentur dpa. Als Höchststrafe für Vergehen sind in dem Entwurf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe vorgesehen.

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