Abwehrgesetz:EU wehrt sich gegen Iran-Sanktionen der USA

European Commission President Juncker addresses a news conference at the EU-Western Balkans Summit in Sofia

Juncker will das "Blocking Statute" am Freitag auf den Weg bringen.

(Foto: REUTERS)
  • Zur Rettung des Atomabkommens mit Iran wird die EU ein Gesetz zur Abwehr von US-Sanktionen reaktivieren.
  • Über das sogenannte "Blocking Statute" könnte es europäischen Unternehmen unter Strafe verboten werden, sich an die US-Sanktionen gegen Iran zu halten.

Zur Rettung des Atomabkommens mit Iran reaktiviert die EU ein Gesetz zur Abwehr von US-Sanktionen. Das sogenannte "Blocking Statute" werde am Freitagvormittag auf den Weg gebracht, sagte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker nach dem EU-Spitzentreffen in der bulgarischen Hauptstadt Sofia.

Über das "Blocking Statute" könnte es europäischen Unternehmen unter Strafe verboten werden, sich an die US-Sanktionen gegen Iran zu halten. Gleichzeitig würde es regeln, dass die europäischen Unternehmen für Verluste entschädigt werden. Das Abwehrgesetz war bereits 1996 im Streit um Sanktionen gegen Kuba, Iran und Libyen erlassen worden. Es wurde aber noch nicht angewendet, da der Sanktionsstreit damals beigelegt werden konnte.

Wie genau das EU-Abwehrgesetz nun zum Einsatz kommen könnte, blieb zunächst unklar. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte in Sofia, umfassende Entschädigungen für europäische Unternehmen halte sie nicht für machbar. "In einer umfassenden Weise die gesamte Wirtschaft zu entschädigen bei entsprechenden Maßnahmen der Vereinigten Staaten von Amerika - da können und dürfen wir auch keine Illusionen schüren", sagte Merkel.

Nach seinem Ausstieg aus dem Atomabkommen mit Iran droht US-Präsident Donald Trump Unternehmen mit Sanktionen, die weiterhin Handel mit Iran treiben. Die EU-Staaten wollen das Abkommen hingegen erhalten, auch um die Stabilität vor der eigenen Haustür zu sichern. Es soll Iran von einer nuklearen Aufrüstung abhalten. Um Iran im Abkommen zu halten, müssten europäische Firmen aber weiterhin mit dem Land handeln können.

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