Spionage:Russische Agentin darf vorzeitig ausreisen

  • Die russische Agentin Heidrun Anschlag darf Deutschland vorzeitig verlassen. Sie war im Juli 2013 zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt wurden.
  • Sie und ihr Ehemann hatten 25 Jahre lang ein Doppelleben geführt und für russische Geheimdienste gearbeitet.

Russische Agentin darf Deutschland verlassen

Die russische Top-Agentin Heidrun Anschlag wurde im Sommer 2013 zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt - doch nun hat sie Deutschland vorzeitig verlassen dürfen und ist nach Russland gereist. Ihr Ehemann, den das Oberlandesgericht Stuttgart zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt hatte, bleibt allerdings weiter in Haft, sagte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft.

Agenten führten jahrelange ein Doppelleben

Die beiden Russen hatten rund 25 Jahre ein filmreifes Doppelleben geführt. Viele Jahre spionierten sie für den russischen Auslandsgeheimdienst KGB und dessen Nachfolger "Sluschba Wneschnei Raswedki" (SWR). Nach Überzeugung des Gerichts lieferten sie Hunderte Dokumente über EU und Nato an den SWR. Sie befassten sich unter anderem mit dem Afghanistan-Einsatz und der Strukturreform der Nato. Das Duo versteckte USB-Sticks in Erdlöchern und übermittelte geheime Botschaften in Kommentaren zu Fußballervideos auf Youtube.

Bis zur Festnahme hatte das Ehepaar im baden-württembergischen Balingen und im hessischen Marburg gelebt. Österreichische Pässe weisen die beiden als Heidrun und Andreas Anschlag aus. Die wahren Identitäten der beiden kannte selbst das Gericht bis zum Urteil nicht.

Wieso die Ausreise möglich ist

Der Generalbundesanwalt habe mit Blick auf die Ausweisung der Verurteilten von der weiteren Vollstreckung abgesehen, sagte eine Sprecherin in Karlsruhe. Paragraf 456a der Strafprozessordnung mache den Schritt möglich. Die Frau habe die Hälfte der Strafe verbüßt.

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