Standortdaten:Ein Einfallstor für Spionage?

Hier trainieren Nato-Truppen und es werden ukrainische Soldaten ausgebildet: am Nato-Truppenübungsplatz in Grafenwöhr. (Foto: Daniel Löb/dpa)

Geheimdienste könnten die Standortdaten von Smartphones nutzen, um etwa Bewegungsprofile von Soldaten zu erstellen.

Frei gehandelte Standortdaten von handelsüblichen Smartphones können einem Medienbericht zufolge von ausländischen Geheimdiensten für Spionage genutzt werden. Mit diesen Informationen ließen sich Bewegungsprofile von Personen erstellen, die regelmäßigen Zugang zu Standorten der Bundeswehr, Geheimdiensten oder Rüstungsunternehmen hätten, wie eine Auswertung des Bayerischen Rundfunks (BR) und Netzpolitik.org ergab. Als Beispiel wird auch der Nato-Truppenübungsplatz der US-Armee im bayerischen Grafenwöhr genannt.

Dazu nutzten sie einen Beispiel-Datensatz eines kommerziellen US-Händlers von Standortdaten, die von diversen Smartphone-Apps gesammelt werden. Deren Anbieter verkaufen derartige Informationen häufig weiter, die dann üblicherweise dazu verwendet werden, Verbrauchern personalisierte Werbung auf die Mobiltelefone zu senden. Laut Bericht konnten „mutmaßliche Wohnorte, Arztbesuche, Dienstreisen und Hotelbesuche und weitere Details“ von Personen, die in Grafenwöhr ein und aus gehen, mit den Daten rekonstruiert werden.

Eine mögliche Nutzung dieser Daten durch ausländische Geheimdienste sei ein „relevantes Sicherheitsproblem“, warnte Konstantin von Notz, der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestags, in einem Interview mit BR und Netzpolitik.org. „Wenn man weiß, wie Menschen sich verhalten und bewegen, dann sind sie ausspionierbar“, so von Notz. In den Bundesministerien für Inneres und Verteidigung seien die Risiken bekannt.

Datenhändler außerhalb der Europäischen Union (EU) seien für die hiesigen Behörden kaum greifbar, sagte die designierte Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider dem BR und Netzpolitik.org. Auch gegen europäische Handelsplätze gebe es kaum rechtliche Handhabe, da diese die Daten ja nicht selbst verarbeiteten: „In gewissem Sinne ist das eine Regulierungslücke.“

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