Spion vor Gericht:Geheimagent in Erklärungsnot

Prozess gegen Werner Mauss: Das Gericht glaubt dem Angeklagten kein Wort. Der 76-Jährige beruft sich auf Geheimhaltungsgründe, der Richter reagiert enerviert: "Das ist wie das Warten auf Godot".

Von Ralf Wiegand, Bochum

Für Werner Mauss, der als Deutschlands umstrittenster Geheimagent bekannt geworden ist, hat sich die Lage vor dem Landgericht Bochum zugespitzt. Dort muss sich der 76-Jährige wegen des Vorwurfs schwerer Steuerhinterziehung verantworten - allerdings glaubt ihm die Kammer kein Wort. Der Vorsitzende Richter Markus van den Hövel beendete den siebten Prozesstag mit dem Hinweis, dass das Gericht die bisherigen Einlassungen des Angeklagten als "Schutzbehauptung" ansieht, "weil die mehrfach aufgeworfenen Fragen durch die Kammer bislang durch den Angeklagten in keiner Weise plausibel erklärt worden seien". Nach Ansicht des Gerichts lügt Werner Mauss also.

Seit Prozessbeginn im September versucht Mauss, das Gericht von der Existenz eines von verschiedenen Geheimdiensten angelegten Gelddepots zu überzeugen, aus dem er seine Einsätze bestritten habe. Es handle sich nicht um sein Geld, er habe es nur treuhänderisch verwaltet - und nicht versteuern müssen. Allerdings nannte Mauss, stets mit dem Verweis auf höchste Geheimhaltung, weder die Einzahler in diesen Fonds noch Namen aus dieser Gruppe oder identifizierte jene Person, die angeblich eine Generalvollmacht für das Agenten-Vermögen hat. "Sie vertrösten uns da von Woche zu Woche", sagte der Richter, "das ist wie das Warten auf Godot." Den Hinweis von Mauss, er könne aus Geheimhaltungsgründen nicht mehr sagen, konterte Richter van den Hövel barsch: "Ich kann das nicht mehr hören."

Das Gericht hat sich offenbar der Sichtweise der Staatsanwaltschaft angenähert, wonach das über Jahrzehnte sehr kreativ angelegte Millionenvermögen Mauss persönlich zuzurechnen ist. Mehr als 15 Millionen Euro an Steuern habe der Angeklagte nicht gezahlt. "Bitte nehmen Sie es mal ernst, was wir hier sagen", leitete van den Hövel seine Zusammenfassung des bisherigen Verfahrens ein und fuhr, direkt an Mauss gewandt, fort: "Ihre Lebensleistung stellt hier niemand in Abrede, der gebührt größtmöglicher Respekt. Es geht allein um die Frage, ob diese Gelder zu versteuern waren. Da haben wir ein einziges Herumgeeiere, das Ihrer Persönlichkeit unwürdig ist. Überlegen Sie mal, ob diese Steuerschuld nicht beglichen wird und wir dann versuchen, zu einer Lösung zu kommen." Die bisherige Strategie jedenfalls, mahnte der Richter, "könnte fundamental nach hinten losgehen".

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