Sperrklausel-Urteil des Bundesverfassungsgerichts:Ist eh schon wurst

Es existiert eine seltsame Bewusstseinsspaltung in Karlsruhe: Die Sensibilität, die das Bundesverfassungsgericht auszeichnet, wenn es um den Bundestag geht, verliert ebendieses Verfassungsgericht dann, wenn es über das Europaparlament urteilt. Mit ihrer Entscheidung beleidigen die obersten Richter das Europaparlament. Ihr Sperrklausel-Urteil ist ärgerlich, mehr noch: Es ist hanebüchen. Es schwächt die europäische Demokratie.

Heribert Prantl

Das Bundesverfassungsgericht hat ein sehr merkwürdiges Urteil gefällt. Es hat die Fünf-Prozent-Klausel für die Europawahlen aufgehoben. Das mag alle freuen, die sich darüber ärgern, dass bei jeder Wahl etliche Millionen Stimmen zwar erst in die Urne, aber dann unter den Tisch fallen - bei der letzten Europawahl 2009 waren es 2,8 Millionen Stimmen.

Die Begründung für diese Entscheidung ist aber ärgerlich, mehr noch - sie ist hanebüchen. Es mag noch angehen, dass sie sich wie die Stoffsammlung zu einem wissenschaftlichen Aufsatz liest. Schwer erträglich ist aber, dass dieses Urteil das Europaparlament missachtet und beleidigt.

Eigentlich, so sagt das die Mehrheit der Richter (die Entscheidung ist mit fünf gegen drei Stimmen gefallen), sei die Fünf-Prozent-Klausel ja eine sinnvolle und wichtige Sperre, um die Funktionsfähigkeit eines Parlaments zu sichern. Aber das Europaparlament sei halt nun einmal noch kein richtiges Parlament, es sei, verglichen mit dem Bundestag, schwach an Rechten.

Und weil es ohnehin schwach sei, darf man es, so die Folgerung der Richter, noch weiter schwächen. Anders gesagt: Wenn es ums Europaparlament geht, ist eh schon alles Wurst, ist eh schon alles egal; es kommt dort, in diesem angeblichen europäischen Durcheinander, auf noch ein paar Kleinst- und Splitterparteien mehr auch nicht mehr an . . . Bei so einer Begründung kann man nur sagen: Danke, liebes Verfassungsgericht, für eine solche Stärkung der europäischen Demokratie! Konsequenterweise müssten die Richter, wenn das Europaparlament mehr Kompetenzen erhält, die Sperrklausel wieder einführen.

Es existiert eine seltsame Bewusstseinsspaltung in Karlsruhe: Die Sensibilität, die das Verfassungsgericht auszeichnet wenn es um den Bundestag geht, verliert ebendieses Verfassungsgericht dann, wenn es über das Europaparlament urteilt. Karlsruhe liegt von Straßburg, einem der zwei Sitze des EU-Parlaments nur 68 Kilometer Luftlinie und 85 Straßenkilometer entfernt. Aber das Verständnis für dieses Parlament bewegt sich beim Verfassungsgericht im umgekehrt proportionalen Verhältnis zu dieser Nähe.

Das Verfassungsgericht verkennt die europäischen Realitäten; es verkennt die Strukturen und die Schwierigkeiten der Entscheidungsfindung im EU-Parlament; es verkennt die europäischen Notwendigkeiten; es verkennt die Komplexität des Regierens in Europa und die Notwendigkeit, das Europaparlament so zu stärken, wie es dies beim Bundestag immer wieder tut. Für den Deutschen Bundestag macht das Gericht in Karlsruhe gern den Gebrechlichkeitspfleger. Für das Europäische Parlament in Straßburg und Brüssel gibt das Gericht in Karlsruhe den Gebrechlichkeits-Verspotter.

An diesem Urteil können auch die Gegner der Fünf-Prozent-Klausel keine Freude haben. Es ist nämlich eigentlich kein Urteil gegen die Sperrklausel, sondern ein Urteil gegen das Europaparlament.

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