SPD:So läuft das Mitgliedervotum zur großen Koalition ab

Lesezeit: 3 min

Ab heute können SPD-Mitglieder mit diesen Unterlagen über die Bildung einer großen Koalition abstimmen. (Foto: dpa)

Ab heute können alle SPD-Mitglieder über eine Neuauflage der großen Koalition abstimmen. Wer kann teilnehmen? Wie sind die Chancen auf Zustimmung? Antworten auf alle wichtigen Fragen.

An diesem Dienstag startet die SPD ihr Mitgliedervotum für oder gegen eine weitere große Koalition. Die Spitze der Partei, die bereits einen Koalitionsvertrag mit CDU und CSU und sogar die Verteilung der Ministerien ausgehandelt hat, wirbt engagiert für die "Groko". Die Jusos werben dagegen.

Wie läuft der Mitgliederentscheid ab?

Aufgerufen sind etwa 463 000 SPD-Mitglieder, die inzwischen alle notwendigen Wahlunterlagen erhalten haben sollten. Ab dem 20. Februar können sie die Wahlbriefe zusammen mit einer eidesstattlichen Erklärung an den Vorstand schicken, bis zum 2. März müssen die Unterlagen dort eingegangen sein. Bis zum 4. März sollen die Stimmen ausgezählt werden.

Welches Ergebnis wird erwartet?

Auf einem Sonderparteitag im Januar in Bonn befürworteten 56 Prozent der Delegierten der Landesverbände, mit der Union zu verhandeln. Das zeigte schon, wie gespalten die Partei ist. Auch gab es Kritik am Ergebnis der Verhandlungen. So fehlt etwa die vorher versprochene Bürgerversicherung im Koalitionsvertrag. Die Jusos um den Vorsitzenden Kevin Kühnert sind für ein "Nein", und haben sogar eine Kampagne gestartet: "Tritt ein, sag nein!". Möglichst viele Menschen, so der Wunsch der Jusos, sollten also SPD-Mitglied werden, um dann entsprechend abzustimmen.

SZ PlusKevin Kühnert im Gespräch
:Sehnsucht nach dem Ende der "Demütigung"

Der Juso-Vorsitzende Kevin Kühnert kämpft gegen eine neue große Koalition unter Kanzlerin Merkel. Im Gespräch versucht er zu erklären, was mit der SPD eigentlich los ist.

Interview von Detlef Esslinger und Ferdos Forudastan

Ist das Ergebnis endgültig?

Wenn mindestens 20 Prozent der Mitglieder ihre Stimme abgeben, "ist das Votum verbindlich", heißt es auf der Webseite der SPD. Verbindlich heißt: Stimmt eine Mehrheit mit Nein, kommt keine große Koalition zustande.

Wer darf SPD-Mitglied werden?

Grundsätzlich darf jeder einen Mitgliedsantrag stellen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Man muss also - anders als bei der Bundestagswahl - nicht volljährig sein, um am Votum teilzunehmen. Auch eine deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht nötig.

Tiere dürfen allerdings nicht beitreten - einen kürzlich eingetretenen Hund will die Partei nach einem Medienbericht nicht als Mitglied führen. Es handele sich um eine "Fake-Mitgliedschaft", sagte ein SPD-Sprecher am Dienstag in Berlin. "Wir prüfen, ob wir die Mitgliedschaft annullieren können, da sie offensichtlich mit Täuschungsabsicht erstellt worden ist." Damit werde auch kein Hund am Mitgliedervotum teilnehmen.

Dürfen alle, die etwa aufgrund der Juso-Kampagne neu eingetreten sind, abstimmen?

Nur wenn sie bis zum Stichtag in der Mitgliederdatenbank eingetragen sind. Den Stichtag hatte die SPD am 29. Januar auf den 6. Februar, 18.00 Uhr, festgelegt. Eingetragen ist jeder, dessen Mitgliedschaftsantrag bearbeitet und angenommen ist. Die Ortsvereine waren aufgefordert, die Anträge genau zu prüfen, um zu verhindern, dass jemand nur einmal den Beitrag von zehn Euro überweisen und dann wieder austreten will. Wie sich das prüfen ließe, ist allerdings unklar. Zum Stichtag hatte die SPD 463 723 Mitglieder. Seit Neujahr sind 4339 Menschen neu in die Partei eingetreten.

Wie würde ein Austritt funktionieren?

Eine Mindestdauer der Parteimitgliedschaft gibt es nicht. Um den Austritt zu initiieren, reicht es, das Parteibuch abzugeben. Wie lange es dann dauert, bis der Austritt formal vollzogen ist, hängt davon ab, wie schnell die Ortsvereine arbeiten.

Wie waren die Erfahrungen beim Mitgliedervotum 2013?

Auch nach der Bundestagswahl 2013 ließ die Parteiführung um den damaligen Parteivorsitzende Sigmar Gabriel die SPD-Mitglieder über den Koalitionsvertrag abstimmen. Immerhin 78 Prozent der damals etwa 475 000 Wahlberechtigten nahmen teil, etwa drei Viertel von ihnen stimmte zu. Zuvor waren viele Menschen neu in die Partei eingetreten - allein etwa 7000 im letzten Quartal 2013, also relativ kurz vor dem Votum. Von diesen Neumitgliedern waren ein halbes Jahr nach dem Votum 90 Prozent immer noch Mitglied. Nur einige Hundert waren nach der Abstimmung wieder ausgetreten.

Warum hat sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Mitgliederentscheid der SPD befasst?

Das Karlsruher Gericht hat die Rechtmäßigkeit des SPD-Votums geprüft. Ihm lagen fünf Anträge vor, die besagten, der Mitgliederentscheid sei verfassungswidrig, da die Entscheidung über eine Koalition bei den gewählten Abgeordneten im Bundestag liegen müsse. Karlsruhe hat alle Anträge abgelehnt. Nach der Bundestagswahl 2013 hatte das Gericht das Mitgliedervotum mit der Begründung erlaubt, dass Parteien nicht Teil des Staates seien - und deswegen keine öffentliche Gewalt, gegen die eine Verfassungsbeschwerde eingelegt werden kann.

Wann könnte die neue Bundesregierung ihre Arbeit aufnehmen?

Da es bereits einen Koalitionsvertrag gibt und auch die Ministerposten auf die möglichen Koalitionspartner verteilt sind, könnte das schnell gehen. Sind die Stimmen des Mitgliedervotums bis zum 4. März ausgezählt, könnte in der darauf folgenden Sitzungswoche des Bundestags, die am 12. März beginnt, die Kanzlerwahl stattfinden. Ihr wäre dann die längste Regierungsbildung vorausgegangen, die Deutschland je erlebt hat.

Was passiert, wenn die SPD-Basis den Koalitionsvertrag ablehnt?

Theoretisch könnte Merkel eine Minderheitsregierung wagen oder sich erneut nach anderen Partnern umschauen. Eine Neuauflage von Jamaika-Sondierungen gilt allerdings als unwahrscheinlich.

Die nächste Option sind Neuwahlen, die nur Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier herbeiführen kann. Der Ablauf ist in Artikel 63 des Grundgesetzes geregelt: Der Bundespräsident schlägt einen Kanzlerkandidaten vor. Rein rechtlich darf er empfehlen, wen er möchte. In der Praxis ist es der Kandidat oder die Kandidatin der stärksten Partei. Stimmt in geheimer Wahl mehr als die Hälfte aller Bundestagsabgeordneten für den Kandidaten (die sogenannte Kanzlermehrheit), ernennt der Bundespräsident ihn zum Regierungschef. Erreicht der Kandidat diese absolute Mehrheit auch nach zwei Wochen (und mehreren möglichen Wahlgängen) nicht, würde ihm in einer letzten Abstimmung die relative Mehrheit genügen. Nun entscheidet der Bundespräsident, ob er den Kandidaten zum Kanzler ernennt und damit eine Minderheitsregierung ermöglicht. Er hat sieben Tage Bedenkzeit. Entscheidet er sich für Neuwahlen, müssen diese innerhalb von 60 Tagen stattfinden.

© SZ.de/mcs/akau/jsa/nt - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: