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SPD-Landesschiedskommission:Parteiausschluss Sarrazins ist rechtmäßig

Im Ausschlussverfahren gegen den früheren Berliner Finanzsenator und umstrittenen Bestseller-Autor Thilo Sarrazin hat die SPD einen erneuten Erfolg errungen. Nach Angaben der Anwälte Sarrazins entschied die Berliner Landesschiedskommission in einem Berufungsverfahren, dass die Partei Sarrazin ausschließen darf. Sarrazin werde nun Berufung bei der SPD-Bundesschiedskommission einlegen.

Seit Jahren steht der ehemalige Berliner Finanzsenator wegen Äußerungen zum Islam in der Kritik. Es gab bereits mehrere Anläufe, ihn aus der SPD auszuschließen.

2009 sprach er von "Kopftuchmädchen"

Bei der nun erfolgten Entscheidung spielte Medienberichten zufolge Sarrazins jüngstes Buch "Feindliche Übernahme" sowie ein Auftritt auf einer Veranstaltung der österreichischen FPÖ im Europawahlkampf eine Rolle. Im März 2019 war er auf einem Diskussionsabend der Freiheitlichen Akademie Wien aufgetreten. Anwesend war unter anderem der damalige Vizekanzler Heinz-Christian Strache.

Sarrazin sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), er wisse nichts über den Ausschluss. "Sollten die Berichte zutreffen, werde ich auf jeden Fall Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Landesschiedsgerichtes der Berliner SPD einlegen", so Sarrazin. "Ich ziehe vor das Bundesschiedsgericht - mein Anwalt hat schon den entsprechenden Auftrag."

Die SPD-Spitze hatte 2009/10 und 2011 schon zweimal vergeblich den Ausschluss Sarrazins betrieben. Auslöser waren höchst umstrittene Aussagen über den Islam. Sarrazin bezeichnete Muslime in Deutschland als Menschen, "die ständig neue Kopftuchmädchen produzieren". 2018 schrieb er, die "religiös gefärbte kulturelle Andersartigkeit der Mehrheit der Muslime" und deren steigende Geburtenzahlen gefährdeten die offene Gesellschaft, Demokratie und den Wohlstand hierzulande. Integration sei kaum möglich.

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SZ.de/dpa/kna/stein/bepe
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