Süddeutsche Zeitung

SPD-Mitgliederentscheid:Der lange Arm der Parteibasis

  • Die SPD-Mitglieder sollen über den Koalitionsvertrag abstimmen.
  • Mehrere Bürger haben dagegen geklagt. Sie sehen das Votum der Parteipasis auf Kollisionkurs mit dem Wählervotum.
  • Doch das eigentliche Problem, um das es hier geht, hat nichts mit der SPD-Basis zu tun, sondern mit dem großen Einfluss der Parteien auf ihre Abgeordneten.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Die Sache ist wohl geklärt. Fünf Eilanträge gegen den SPD-Mitgliederentscheid sind bis Dienstag beim Bundesverfassungsgericht eingegangen, zwei davon wurden bereits abgewiesen. Wie beim bisher letzten Mitgliederentscheid vor vier Jahren, als das Gericht einen Antrag als unzulässig abwies, weil die parteiinterne Willensbildung nun mal kein "Akt öffentlicher Gewalt" sei, gegen den jeder Bürger klagen könnte. Also alles kein Problem?

Der Zweifel, der hinter diesen Klagen steckt, sieht den Mitgliederentscheid auf Kollisionskurs mit dem Wählervotum. Das Argument geht so: Die Bürgerinnen und Bürger haben am 24. September Abgeordnete in den Bundestag geschickt, die dort die künftige Regierung bestimmen sollen. Nun aber werden es die Genossen in den SPD-Ortsvereinen sein, an deren Votum die Koalitionswerdung von Union und SPD hängt. Dies aber - so der Vorwurf - verletze das freie Mandat der Abgeordneten.

Hat also die scheinbar so basisdemokratische Befragung der SPD-Mitglieder in Wahrheit ein antidemokratisches Element? Wer so fragt, der vermischt zwei Ebenen politischer Partizipation. Hier geht es um interne Willensbildung: Eine Partei muss im Inneren demokratisch organisiert sein, aber auf welche Weise sie über eine Regierungsbeteiligung entscheidet, steht ihr frei.

Die SPD mag gute Gründe haben, im Zustand innerer Zerrissenheit ihre Basis zu streicheln. Oder vielleicht hat sie auch schlechte Gründe, indem sie die Unkalkulierbarkeit ihrer Mitglieder als Drohung über den Koalitionsverhandlungen schweben ließ, um möglichst viel herauszuschinden. Ist aber jedenfalls ihre Sache.

Das Problem, an dem sich die Kläger reiben, hat nichts mit der SPD-Basis zu tun, sondern mit dem großen Einfluss der Parteien auf ihre eigentlich doch freien Abgeordneten. Diese Macht zeigt sich beileibe nicht nur bei Basisbefragungen, sondern in dem gesamten Kontext, den man, je nach Gusto, als Fraktionsdisziplin oder Fraktionszwang umschreibt.

Das Bundesverfassungsgericht hat wunderschöne Sätze über das freie Mandat des Abgeordneten geschrieben. Als Vertreter des ganzen Volkes "übt er sein Mandat in Unabhängigkeit, frei von jeder Bindung an Aufträge und Weisungen, aus und ist nur seinem Gewissen unterworfen". Nur steht neben dem Gewissen oftmals die Hoffnung auf einen guten Listenplatz bei der nächsten Wahl.

Warum eigentlich verhandeln Parteien und nicht Fraktionen?

Allerdings hat dasselbe Verfassungsgericht im selben Urteil von 2007 auch den Parteien einige Sätze gewidmet. Sie lassen keinen Zweifel daran, dass das politische System in Deutschland auf der Idee einer ausgeprägten Parteiendemokratie beruht.

Unabhängigkeit der Abgeordneten? Da sei doch daran zu erinnern, "dass die politische Einbindung des Abgeordneten in Partei und Fraktion verfassungsrechtlich erlaubt und gewollt ist". Weil ansonsten, kurz gesagt, demokratische Mehrheiten kaum möglich sind. Das hohe Lied auf den freien Abgeordneten hat also einen pragmatischen Kontrapunkt, die Partei.

Nach dem letzten Mitgliederentscheid warfen zwei Juristen eine ketzerische Frage auf: Wie sei es eigentlich zu rechtfertigen, dass der Koalitionsvertrag zwischen Parteien ausgehandelt werde und nicht zwischen den Fraktionen im Bundestag? Also zwischen Volker Kauder und Andrea Nahles statt zwischen Angela Merkel und Martin Schulz. Aber wo bliebe dann Horst Seehofer?

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Quelle:
SZ vom 07.02.2018/gal
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