Positionspapier:SPD-Fraktion beschließt Papier zur Legalisierung von Abtreibungen

Lesezeit: 1 Min.

Der Paragraf 218: Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland illegal und bleiben nur unter bestimmten Bedingungen straffrei. (Foto: Bernd Weißbrod/dpa)

Schwangerschaftsabbrüche sollen innerhalb einer bestimmten Frist legal werden, fordert die Fraktion. Sie spricht sich zudem für den Wegfall der Beratungspflicht aus.

Die SPD-Fraktion im Bundestag fordert, Schwangerschaftsabbrüche unter bestimmten Bedingungen zu legalisieren. Ein entsprechendes Positionspapier haben die Abgeordneten am Dienstagnachmittag bei ihrer Fraktionssitzung beschlossen. „Schwangerschaftsabbrüche sollen bis zu einer gesetzlich zu bestimmenden konkreten Frist legalisiert werden“, heißt es in dem Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Es solle aber weiterhin „klare gesetzliche Voraussetzungen“ geben, heißt es in dem Papier.

Die Fraktion fordert außerdem, dass die aktuell verpflichtende Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch wegfällt. Sie solle durch einen Rechtsanspruch auf Beratung ersetzt werden, heißt es in dem Papier. Zudem fordert die Fraktion, dass Abtreibungen künftig außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt sein sollten.

In welchem Zeitraum Abbrüche konkret legalisiert werden sollen, schreibt die Fraktion in dem Papier nicht. Darin heißt es: „Wir sprechen uns für eine Frist aus, die an der Überlebensfähigkeit des Fötus außerhalb des Uterus mit ausreichend zeitlichem Abstand anknüpft.“ Sobald im Einzelfall eine Überlebenschance außerhalb des Mutterleibs bestehe, müsse ein Abbruch grundsätzlich verboten sein.

Schwangerschaftsabbruch
:Bundesländer wollen Abtreibung in der Frühphase legalisieren

Die Gleichstellungsministerinnen der Länder sind fast einstimmig für eine Reform der Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch. Das freut die Bundesfamilienministerin.

Von Sina-Maria Schweikle

Für einen Schwangerschaftsabbruch nach Ablauf der gesetzlichen Frist sollten aus Sicht der SPD-Abgeordneten nur Ärztinnen und Ärzte, nicht aber die Schwangere strafrechtlich belangt werden können. Um Abbrüche ohne Zustimmung der Schwangeren zu sanktionieren, solle ein zusätzlicher Straftatbestand geschaffen werden.

Schwangerschaftsabbrüche sind bisher laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Wenn ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen stattfindet und die Frau sich beraten lässt, bleibt der Eingriff aber straffrei. Ohne Strafe bleibt ein Abbruch außerdem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird.

Über die Abschaffung des Paragrafen wird seit Jahren immer wieder gestritten. Zuletzt hatte eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission empfohlen, Abtreibungen in den ersten Wochen der Schwangerschaft zu entkriminalisieren.

© SZ/dpa/nta - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusAbtreibungen in Deutschland
:Schwere Geburt

Die Debatte um Schwangerschaftsabbrüche dreht sich seit Ewigkeiten im Kreis. Dabei braucht es einfach bessere Argumente. Eine Hilfestellung zum Diskurs um Paragraf 218.

Von Nele Pollatschek

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: