SPD erwägt Klage gegen Steuersenkungen:Gabriels heikles Ausbremsmanöver

Warnende Worte aus dem Willy-Brandt-Haus: SPD-Chef Gabriel will notfalls in Karlsruhe klären lassen, ob die von der Regierung vorgesehenen Steuersenkungen gegen die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse verstoßen. Sollte er recht bekommen, hätte das nicht nur für Schwarz-Gelb Folgen, sondern auch für künftige Regierungen.

Stefan Braun und Guido Bohsem

Sigmar Gabriel will vor Gericht ziehen. Und dieses Mal könnte die Idee des SPD-Chefs Folgen haben. In seinem Ärger über mögliche Steuersenkungen der schwarz-gelben Regierung hat er angekündigt, eine Verfassungsklage zu prüfen. Gabriels Begründung: Sollte die Regierung dabei finanzielle Spielräume nutzen, die durch konjunkturell bedingte Steuermehreinnahmen entstanden seien, verstieße dies gegen die Regeln der Schuldenbremse. Diese besagen, dass konjunkturell bedingte Zusatzeinnahmen zur Schuldentilgung genutzt werden müssen.

SPD-Präsidium

Angriffslustig: Sigmar Gabriel

(Foto: dpa)

Damit rührt der Sozialdemokrat an ein Thema, über das zwar viel geredet wird, aber das jenseits großer Willenserklärungen bislang wenig direkte Konsequenzen hatte. Mit Gabriels möglicher Klage beim Bundesverfassungsgericht könnte sich das ändern. Sollte er recht bekommen, wäre Schwarz-Gelb die erste Regierung, der via Schuldenbremse der politische Spielraum massiv beschnitten würde.

Wie gewohnt und den Anforderungen des politischen Geschäfts entsprechend, hat der SPD-Chef seine Aussagen möglichst einfach gehalten und deshalb knapp am eigentlichen Punkt vorbei gesprochen. Die Schuldenbremse urteilt weniger nach Art der Steuereinnahmen. Ihr Augenmerk richtet sie vielmehr auf die Art des Defizits. Und da gibt es zwei Kategorien - das strukturelle und das nominale Defizit.

Fall eins: Läuft die Wirtschaft - wie in den Jahren 2006 bis 2008 - überdurchschnittlich gut, legen die Steuereinnahmen kräftig zu, weil die Unternehmen höhere Gewinne erzielen und die Zahl der Beschäftigten steigt. Das nominale Haushaltsdefizit des Bundes sinkt - nicht aber das strukturelle: Bricht die Konjunktur nämlich anschließend ein, fallen auch die Steuereinnahmen nach einigen Monaten Zeitverzögerung in sich zusammen. Die Mehreinnahmen waren nicht nachhaltig. Anders verhielt es sich - Fall zwei - mit der Mehrwertsteuererhöhung zu Beginn des Jahres 2007. Da die zusätzlichen Einnahmen von Dauer sind, verringern sie das nominale und auch das strukturelle Defizit.

Gabriel will also - grob gesprochen- höchstrichterlich prüfen lassen, ob nun Fall eins oder Fall zwei vorliegt und ob die geplanten Steuersenkungen tatsächlich erlaubt wären. Der Ausgang ist ungewiss. Eins dürfte aber sicher sein: Das Warten auf ein Urteil wird von den Beteiligten ein großes Maß an Geduld erfordern. Denn erst nach Jahren dürfte den höchsten Richtern eine Beurteilung möglich sein, wie das aktuelle Steuerplus einzuordnen ist. Vereinfacht gesagt: Sie müssen sich erst einmal ansehen, wie sich die Steuern entwickeln werden - und das kann Jahre dauern.

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