Sparpaket der Bundesregierung:Kein Elterngeld für Mini-Jobber

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Die Pläne der schwarz-gelben Regierung, das Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger zu streichen, gehen weiter als bislang bekannt. Die Kürzungen treffen vor allem Geringverdiener - sie erhalten bis zu 300 Euro weniger.

Thomas Öchsner

Die Pläne der Bundesregierung, das Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger zu streichen, gehen weiter als bislang bekannt. Mit einem geringeren staatlichen Zuschuss müssen auch Mini-Jobber und Paare rechnen, die den sogenannten Kinderzuschlag erhalten. Dies geht aus dem Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums hervor, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Wer wegen seines geringen Verdienstes zusätzlich vom Staat Hartz-IV-Leistungen erhält und so sein Einkommen aufstockt, wird genauso wie alle Hartz-IV-Bezieher bis zu 300 Euro weniger Elterngeld bekommen.

Gut ein Drittel des Sparvolumens von mehr als 13 Milliarden Euro im Jahr 2011 will die Koalition bei den Sozialleistungen hereinholen. Davon ist auch das Elterngeld betroffen. (Foto: AP)

Die Bundesregierung hatte in ihrem Sparpaket von Anfang an vorgesehen, gut ein Drittel des Sparvolumens von mehr als 13 Milliarden Euro im Jahr 2011 bei den Sozialleistungen hereinzuholen. Die Kürzungen beim Elterngeld belaufen sich auf 600 Millionen Euro. Aus dem Referentenentwurf von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) geht nun hervor, dass die schwarz-gelbe Koalition den Beziehern höherer Einkommen deutlich weniger zumutet als den ärmsten Eltern.

So will die Bundesregierung etwa 155 Millionen Euro durch ein niedrigeres Elterngeld bei Nettoeinkommen von mehr als 1240 Euro im Monat sparen. Fast dreimal so groß sind die Kürzungen bei den ärmeren Familien, sie summieren sich auf 440 Millionen Euro. Zur Begründung wird in dem Gesetzesentwurf darauf verwiesen, dass es für erwerbsfähige Hartz-IV-Bezieher stärkere Anreize geben müsse, eine Arbeit aufzunehmen.

Keine Nachteile für Nettoeinkommen ab 2770 Euro

Etwa 42.000 Eltern haben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2009 ihre Erwerbsarbeit ruhen lassen und Elterngeld zwischen 300 und 500 Euro bekommen. Ein beträchtlicher Teil von ihnen dürfte lediglich einen Minijob ausgeübt haben. Sie werden nach den neuen Regeln schlechter gestellt, weil Minijobs künftig keine Rolle mehr bei der Ermittlung des Elterngeldes spielen. Hat eine Person also einen 400-Euro-Minijob als Zweitjob, wird das Elterngeld nur noch auf Grundlage des Hauptjobs festgesetzt. Das Elterngeld kann sich dadurch nach Berechnungen der Bundestagsfraktion der Linken um bis zu 268 Euro im Monat verringern. Arbeitet in einem Paarhaushalt eine Person Vollzeit und hat die andere einen 400-Euro-Minijob, wird der staatliche Zuschuss um bis zu 88 Euro niedriger ausfallen.

Bei Familien, die den Kinderzuschlag erhalten, beläuft sich das Minus auf bis zu 140 Euro monatlich, weil das Elterngeld künftig in vollem Umfang als Einkommen bei der Berechnung dieser Leistung berücksichtigt wird. Der Kinderzuschlag soll verhindern, dass Geringverdiener ins Hartz-IV-System rutschen, nur weil sie Nachwuchs haben.

Nicht gekürzt wird dagegen bei Personen mit einem Nettoeinkommen von mehr als 2770 Euro. Sie erhalten weiter den Höchstbetrag an Elterngeld in Höhe von 1800 Euro. Denn für sie wirkt es sich nicht negativ aus, wenn es von 2011 an nur noch 65 statt 67 Prozent des letzten Nettolohnes als Elterngeld gibt, wie es Schröder plant.

Scharfe Kritik kam deshalb von der Opposition. Diana Golze, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Linken, sagte: "Familienministerin Schröder sind anscheinend Geburten von reichen Eltern mehr wert als von ärmeren Eltern." Schröder argumentiert, dass es gerade für gut verdienende Männer weiter attraktive Anreize geben müsse, in den Elternurlaub zu gehen.

© SZ vom 16.07.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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