Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:Spanó repräsentiert "die Unabhängigkeit der gesamten internationalen Justiz"

Christoph Flügge

"Für den Präsidenten den EGMR gehört sich das nicht", sagt Christoph Flügge über den türkischen Ehrendoktortitel für Róbert Ragnar Spanó.

(Foto: Gero Breloer/dpa)

Es gehöre sich nicht, als Präsident des EGMR einen türkischen Ehrendoktortitel anzunehmen, sagt der ehemalige UN-Richter Christoph Flügge. Spanó setze sich einem bösen Anschein aus.

Interview von Thomas Avenarius, Istanbul

Christoph Flügge, 73, war von 2008 bis 2017 Richter am UN-Jugoslawientribunal (ICTY) in Den Haag und zusätzlich von 2012 bis 2019 Richter am UN-Residual Mechanism for International Criminal Tribunals (IRMCT). Von diesem Amt trat er im Januar 2019 zurück - aus Protest gegen die durch die Türkei veranlasste Entfernung des türkischen Richters Aydin Akay durch die Vereinten Nationen.

SZ: Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) nimmt immer wieder Anstoß an der Menschenrechtslage in der Türkei und weist Urteile der türkischen Justiz zurück. Aber der Präsident eben dieses Gerichtes nimmt nun einen Doktorhut der Universität Istanbul entgegen: Ziemt sich das für Róbert Ragnar Spanó?

Christoph Flügge: Für den Präsidenten den EGMR gehört sich das nicht. Herr Spanó ist der oberste Repräsentant der juristischen Verteidigung der Menschenrechte in Europa. Und der lässt sich ehren lassen von einem Staat, der die Menschenrechte mit Füßen tritt? Das ist höchst bedenklich. So viele türkische Richter sitzen im Gefängnis oder werden drangsaliert. Und geehrt wird Herr Spanó von der Uni Istanbul - wofür? Für seine frühere Tätigkeit als Rechtsprofessor in Island? Oder für seine Tätigkeit als Richter am EGMR?

Der EGMR entscheidet über die oft kritisierten Urteile der türkischen Justiz, etwa im Falle des seit drei Jahren in U-Haft sitzenden Kulturmäzens Osman Kavala oder des Schriftstellers Ahmet Altan. Denen wird "Spionage" oder "Verwicklung in Terrorismus" vorgeworfen - Vorwürfe, die konstruiert wirken. Kann das Gericht über solche Fälle noch entschieden, wenn der Gerichtspräsident in Kontakt mit der türkischen Justiz steht?

Mit der Justiz darf er in Kontakt stehen, man darf mit Kollegen reden. Aber sich ehren lassen? Spanó setzt sich dem bösen Anschein aus, entweder besonders Türkei-freundlich zu urteilen oder aber geehrt zu werden, weil man ihn in Ankara ohnehin schon nicht mehr als unparteiisch betrachtet. Ich möchte an eines erinnern: Die Türkei hat nach 2016 tausende Richter trotz ihrer Unabhängigkeit und Unabsetzbarkeit entlassen, viele wurden inhaftiert.

Erfüllt der EGMR-Präsident rein administrative Aufgaben oder ist er selbst auch aktiv als Richter?

Selbstverständlich ist er aktiver Richter. Er wird von den Kollegen gewählt in das Amt des Präsidenten. Er ist zwar administrativ tätig, aber vor allem auch Vorsitzender einer Kammer des EGMR. Daher ist er an Urteilen des Gerichts beteiligt. Und dürfte sich in diesem Amt eigentlich nicht einmal von einem demokratischen Staat ehren lassen.

Aber dann von der Türkei?

Von einem Staat, der systematisch gegen Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit verstößt. Die Türkei ist zusammen mit Russland das Land, das die meiste Kritik auf sich gezogen hat vor dem EGMR. Die Türkei ist sehr oft verurteilt worden; tausende weitere Verfahren sind in Straßburg noch anhängig.

Also könnte demnächst ein Verfahren mit Türkei-Bezug - etwa das neue Verfahren gegen den Kulturmäzen Kavala - eben diesem Gericht vorgelegt werden und Herr Spanó säße möglicherweise selbst mit auf der Richter-Bank?

Ja, selbstverständlich. Das ist ja die besondere Perfidie: Da wird ein Richter mit einem türkischen Ehrendoktor ausgezeichnet, der das gesamte EGMR repräsentiert. Und damit die Unabhängigkeit der gesamten internationalen Justiz.

Wie kann der EGMR als der nationalen Justiz übergeordnetes Gericht den Opfern von Willkürjustiz helfen? Sind diese Urteile für die Mitgliedstaaten des Europarats - und die Türkei zählt dazu - rechtlich bindend?

Ja, natürlich sind sie bindend. Genau dafür ist dieser Gerichtshof doch gegründet worden: Menschenrechtsschutz für Individuen in Staaten, in denen es an Rechtsstaatlichkeit fehlt. Das Problem ist, dass die Urteile oft schwer durchsetzbar sind.

Also erfüllt der EGMR seine Rolle nicht immer erfolgreich?

Alle rechtstreuen Staaten des Europarats halten sich an seine Rechtsprechung. Wenn ein Staat verurteilt wird, weil Urteile seiner Justiz oder andere staatliche Akte nicht den europäischen Menschenrechtsnormen entsprechen, dann muss das Land dieses EGMR-Urteil umsetzen. Was Staaten wie die Türkei und Russland eben oft nicht tun.

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