Süddeutsche Zeitung

Spanien:"Ungehorsam im Amt"

Zum Ende hatten die Angeklagten noch einmal das Wort: Die Anhörungen im Prozess gegen führende katalanische Separatisten sind nach sechs Monaten zu Ende gegangen. Die Vorwürfe der Rebellion weisen sie zurück.

Von Thomas Urban, Madrid

Mit dem Schlusswort der Angeklagten sind am Mittwoch die Anhörungen im Madrider Prozess gegen führende katalanische Separatisten zu Ende gegangen. Erwartungsgemäß bekannte sich keiner von ihnen zu den Vorwürfen der Rebellion und der Veruntreuung öffentlicher Gelder. Die Staatsanwaltschaft hatte das illegale Referendum über die Unabhängigkeit der nordostspanischen Region vom 1. Oktober 2017, das im Mittelpunkt der Verhandlung stand, als "versuchten Staatsstreich" qualifiziert. Sie forderte für die Angeklagten, Mitglieder der früheren katalanischen Führung sowie Aktivisten der Unabhängigkeitsbewegung, hohe Gefängnisstrafen bis zu 25 Jahren. Die Urteile werden für den Spätsommer erwartet.

Die Verteidiger der angeklagten Ex-Minister der Regionalregierung räumten ein, dass diese zwar "Ungehorsam im Amt" verübt hätten, doch sei es nie von katalanischer Seite zur Anwendung von Gewalt gekommen; dies wäre die Voraussetzung für die Qualifizierung der Aktionen als Rebellion. Die Staatsanwaltschaft hatte der Führung in Barcelona die Verantwortung für das gewaltsame Vorgehen der spanischen Polizei zugeschrieben, die das Referendum verhindern sollte. Die Verteidiger der ehemaligen Parlamentspräsidentin Carme Forcadell verwiesen darauf, dass ihre Mandantin an keinerlei Beschlüssen und Aktionen um das Referendum beteiligt gewesen sei.

Zum Ärger der rechten Opposition in Madrid erklärte die Anwaltschaft des Staates, ein Beratungsgremium der Regierung, sie könnte den Tatbestand der Rebellion nicht erkennen. Auch plädierten sie dafür, dem Sozialdemokraten Oriol Junqueras, dem früheren katalanischen Vizepremier, der nun ins Europaparlament gewählt wurde, sein Abgeordnetenmandat antreten zu lassen. Der Wählerwille müsse hier Vorrang haben.

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Quelle:
SZ vom 13.06.2019
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