In diesen Zeiten, in denen die Not zum Handeln drängt, gilt vielfach der Satz: Nehmt es bloß nicht so genau mit den Buchstaben des Gesetzes. Starke Männer sind gefragt, die nicht lange fragen, sondern handeln. Und manchmal ist das vielleicht gar nicht so schlecht. Genau besehen, ist die Rechtsgrundlage im Infektionsschutzgesetz wackelig, mit der gerade die Bevölkerung ins heimische Wohnzimmer verbannt wurde. Aber mit einem zugedrückten Auge ließen sich die Ausgangsbeschränkungen auch juristisch vertreten - und bitter nötig sind sie ohne Frage.
Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes:Vollmacht für den starken Mann
- In dieser Woche soll eine Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen werden.
- Dem Entwurf zufolge soll die Bundesregierung eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" ausrufen können, wenn sie eine "ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland festgestellt hat".
- Damit würde der Bundesgesundheitsminister weitreichende Machtbefugnisse bekommen.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

