Sozialleistungen:Jugendhilfe wird reformiert

Junge Menschen, die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe beziehen, sollen sich künftig nicht mehr an deren Kosten beteiligen müssen. Das Bundeskabinett habe einen entsprechenden Gesetzentwurf bewilligt, teilte das Bundesfamilienministerium am Mittwoch mit. Bislang müssen junge Menschen, die in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder in Pflegefamilien leben, bis zu einem Viertel ihrer Einkommen an das Jugendamt abtreten. Mit der Abschaffung der Kostenheranziehung sollten sie motiviert werden, Ausbildungen zu beginnen oder andere Tätigkeiten aufzunehmen, hieß es. Im Herbst oder Winter 2022 sollen sich Bundestag und Bundesrat mit dem Gesetz befassen. Es soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

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