Zuwanderer:EU-Kommission stellt Leitlinien zu Sozialleistungen vor

Rumänischer Reisebus kommt in Berlin an

Ein Reisebus mit rumänischen Fahrgästen trifft am Zentralen Busbahnhof in Berlin ein

(Foto: dpa)

In der Debatte um Hartz IV für arbeitslose Zuwanderer bemüht sich die EU-Kommission um Klarheit: Sie will Leitlinien veröffentlichen, die "Sozialtourismus" verhindern und zugleich die Bewegungsfreiheit der Bürger erleichtern sollen. Doch nicht jeder ist davon überzeugt, dass die Kommission überhaupt zuständig ist.

Von Roland Preuß

Die ersten Erklärungen aus Brüssel konnten die Debatte nicht beruhigen, nun will es die EU-Kommission mit einem weiteren Papier zu Sozialleistungen für EU-Zuwanderer versuchen. Die Behörde kündigte für diesen Montag Leitlinien zum Anspruch auf Sozialleistungen an. "Es gibt eindeutige Vorkehrungen im EU-Recht, um zu verhindern, dass Menschen die Sozialsysteme anderer EU-Staaten missbrauchen", erklärte Sozialkommissar László Andor. Die Leitlinien sollen "Sozialtourismus" verhindern und zugleich die Bewegungsfreiheit der Bürger erleichtern.

Kurz zuvor hatten führende Unionspolitiker die Kommission scharf kritisiert. Sie agiere "oftmals, ohne wirklich die Lebensrealitäten zu kennen", sagte CSU-Chef Horst Seehofer der Agentur dpa. Deren wiederholte Einmischung in national geregelte Bereiche nannte er "Wasser auf die Mühlen der Europa-Kritiker". Die CSU sei "ausdrücklich für die Freizügigkeit", sagte Seehofer. "Aber wir sind gegen den Zuzug in die sozialen Sicherungssysteme."

Die Kommission hatte zuvor erklärt, dass sie einen generellen Ausschluss neu zugewanderter Arbeitsloser aus EU-Staaten von Hartz-IV-Leistungen für unzulässig hält. Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) kritisierte diese Position als "völlig inakzeptabel". "Würde sich ihre Ansicht durchsetzen, würde es vermutlich einen erheblichen Zustrom von Menschen geben, die allein wegen der Hartz-IV-Zahlungen nach Deutschland kommen würden", sagte er der Bild-Zeitung. Der Präsident des Europaparlaments, Martin Schulz, sagte Spiegel Online, schon mehrfach habe "unkoordiniertes Vorgehen innerhalb der EU-Kommission" beträchtlichen Schaden angerichtet. Die sozialhilfe- und arbeitsmarktrechtlichen Voraussetzungen für Migranten innerhalb der EU lägen in den Händen der Mitgliedsstaaten.

EU-Kommission will Einzelfallprüfung

Hintergrund ist ein SZ-Bericht über eine Stellungnahme der Kommission zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dort geht es um eine arbeitslose Rumänin, die in Leipzig Hartz-IV-Leistungen beantragt hatte. Nach Ansicht der Kommission darf in solchen Fällen nicht pauschal Hartz IV verweigert werden. Jeder Einzelfall müsse geprüft werden. Die EU-Kommission dringe aber nicht darauf, "dass Deutschland die Bedingungen für den Zugang zu Sozialleistungen erleichtert", betonte die Behörde. Das ist fein formuliert - denn erleichtern würde den Zugang nicht Deutschland, sondern ein Urteil des EuGH.

Was würde sich tatsächlich ändern? Nach bisheriger Praxis sind arbeitslose oder arbeitssuchende Zuwanderer aus anderen EU-Staaten dauerhaft von Sozialleistungen wie Hartz IV ausgeschlossen. Die Bundesregierung will, dass die Jobcenter dieser Personengruppe weiter pauschal Geld verweigern können. Sie spricht von "Massenverfahren", die der nationale Gesetzgeber "typisierend festlegt". Wer weder Selbständiger noch Arbeitnehmer ist, dessen Antrag wird sofort abgelehnt.

Die Kommission will dagegen, dass die Jobcenter auch diese Anträge einzeln prüfen. Sie sollten eine Reihe von Faktoren berücksichtigen. Etwa, ob der Migrant nur vorübergehende Schwierigkeiten habe und wie hoch die Hilfe ausfiele, schrieb die Kommission schon im November. Solche Prüfungen sind nur sinnvoll, wenn wenigstens ein Teil dieser Personengruppe Anspruch auf Geld hat - sonst könnten die Jobcenter weiter pauschal ablehnen. Ein leichterer Zugang von arbeitslosen und arbeitssuchenden EU-Zuwanderern zu Hartz IV ist also logisch, sollte sich die Kommission mit ihrer Position vor Gericht durchsetzen. Mehrere Sozialgerichte sehen dies ähnlich und haben EU-Zuwanderern ohne Job Leistungen zugesprochen.

Hilfe zur Arbeitssuche wäre auch mit Geld der EU möglich. Entsprechende Mittel, die auch für Armutsmigranten genutzt werden könnten, habe die Bundesregierung jedoch nur zu 63 Prozent abgerufen, berichtet am Sonntag die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS).

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