Süddeutsche Zeitung

Sozialer Wohnungsbau:Bund darf seinen Baugrund quasi verschenken

Lesezeit: 2 min

Von Cerstin Gammelin und Mike Szymanski, Berlin

Die Regierung erhält Zuspruch für ihre jüngste Entscheidung, mehr bundeseigene Grundstücke stark verbilligt bis gratis an Städte und Gemeinden abzugeben, wenn diese dort Sozialwohnungen bauen. Ende September hatte der Haushaltsausschuss des Bundestages hierzu eine Richtlinie neu gefasst, die den Handlungsspielraum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima), die die Liegenschaften des Bundes verwaltet, noch einmal deutlich ausweitet.

Der Deutsche Städtetag begrüßte angesichts der Wohnungsknappheit in vielen deutschen Städten das Vorgehen der Bundesregierung. Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy sagte der Süddeutschen Zeitung, die Städte seien "froh" über die neue Richtlinie. "Damit wird es für Kommunen attraktiver als bisher, Grundstücke des Bundes für den sozialen Wohnungsbau zu erwerben, um preiswerten neuen Wohnraum zu schaffen."

Die große Koalition löst ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein. Darin hatten sich CDU, CSU und SPD darauf verständigt, Ländern und Kommunen "zu Zwecken der sozialen Wohnraumförderung bundeseigene Grundstücke rechtssicher und im beschleunigten Verfahren zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung" zu stellen.

Nun ist es der Bima möglich, nicht mehr nur ehemalige Militärareale bevorzugt und zu günstigen Konditionen Kommunen anzubieten, sondern "alle entbehrlichen Grundstücke". Der Staat verfügt über reichlich unbebauten Grund, auch in Großstädten mit hohen Mieten. Allein in Berlin, München und Köln sind es zusammen mehrere Hundert Grundstücke.

Der Bund darf jetzt seinen Boden verschenken

Der Städtetag hatte sich unlängst darüber beklagt, dass der Bund seine Liegenschaften über die Bima "möglichst gewinnbringend zu verkaufen" versucht. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) ließ Anfang der Woche eine Kurskorrektur in dieser Frage erkennen. "Meine Anweisung an die Behörde ist: Wir wollen nicht in zehn Jahren einen besseren Preis erzielen, sondern jetzt Wohnungsbau möglich machen." Die Bürger könnten nicht länger warten.

Schon bisher war es möglich, dass Kommunen Rabatte beim Kaufpreis gewährt wurden. Bauen sie Flüchtlingsheime, Kindergärten, Sportstätten, Museen, Straßen oder eben auch Sozialwohnungen auf den Grundstücken, darf die Bima genau festgelegte Abschläge vom gutachterlich festgesetzten Kaufpreis abziehen. Beispielsweise reduziert sich der Kaufpreis für jede neu geschaffene Sozialwohnung um 25 000 Euro.

In der Neufassung der Richtlinie entfallen im Falle des sozialen Wohnungsbaus Obergrenzen. Wie es im Begleitschreiben heißt, sind künftig damit auch "Verbilligungen bis zu 100 Prozent des Grundstückskaufpreises" möglich - der Bund verschenkt quasi seinen Boden. Dies dürfte aber nicht der Regelfall sein.

Für den Städtetag ist eine andere Neuregelung ebenfalls von Bedeutung. Kommunen können auch dann verbilligtes Bauland vom Bund bekommen, wenn sie es an Investoren weiterverkaufen wollen. Diese müssen sich jedoch verpflichten, dann - wie von der Kommune gegenüber der Bima zugesichert - auch die Sozialwohnungen zu errichten. Dies hatte der Städtetag lange gefordert, weil nicht jede Stadt über ausreichend eigene Wohnungsbauunternehmen verfügt.

Die Neuregelung gilt für alle "Verkaufsfälle des Jahres 2018", muss aber jedes Jahr wieder durch den Haushaltsausschuss. Finanzminister Scholz verspricht sich von der Neufassung "richtige Veränderungen" auf dem angespannten Wohnungsmarkt. Länder und Kommunen sollten sich am Bund ein Beispiel nehmen, und diese Entscheidung nun "gleichermaßen mit ihren Grundstücken nachvollziehen".

Aus der Union war indes weniger Euphorie für das Vorgehen zu vernehmen. Deren Haushaltspolitiker gaben zu bedenken, dass der Bund auf große Werte verzichte. Den offenen Konflikt wollte zunächst aber niemand suchen. Die Koalition hat nach zwei handfesten Krisen in nur einem halben Jahr gerade erst mühevoll die Rückkehr zur Sacharbeit beschworen.

Auf breite Zustimmung stößt der neue Umgang mit bundeseigenen Grundstücken in der Opposition. Der FDP-Haushaltspolitiker Karsten Klein sagte der SZ: "Wenn vertraglich festgelegt ist, dass das Grundstück für sozialen Wohnungsbau verwendet werden muss, kann vom Verkehrswert abgewichen werden. Das befürworten wir und ich sehe hier auch eine Möglichkeit, dass Bund und Kommunen gemeinsam etwas im Bereich sozialer Wohnungsbau bewegen."

Der haushaltspolitischen Sprecher der Grünen-Fraktion, Sven-Christian Kindler, hält es für "sinnvoll", Grundstücke für den Bau von Sozialwohnungen gratis herzugeben. Jetzt müsse stärker noch die Rolle der Bima als Vermieter betrachtet werden. "Dort wo die Bima als Vermieter auftritt, nimmt sie hohe Mieten", sagte Kindler.

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Quelle:
SZ vom 10.10.2018
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