Soziale Netzwerke:Drum prüfe, was sich findet

Das neue Gesetz zielt gegen Hass und Hetze im Internet, aber es erfasst auch weitere Aspekte. Manche Kritiker würde es am liebsten gleich wieder abschaffen.

Von Jannis Brühl und Helmut Martin-Jung

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Illustration: Sead Mujić

Andere zu beleidigen, Hass und Häme über sie auszukippen, das ist nicht erst mit dem Internet und den sozialen Medien über die Menschheit hereingebrochen. Allerdings haben die Menschen mit der Technik von heute ganz andere Möglichkeiten, andere zu attackieren, zu mobben und zu verleumden. Dazu kommt: Geht es um kontroverse Themen wie Flüchtlinge oder den Nahostkonflikt, verlieren viele am Computer oder Smartphone offenbar jegliche Hemmungen. Sie überschreiten dann nicht nur die Grenzen des guten Geschmacks, sondern oft auch die der Gesetze. Strafbar war das schon immer, doch die großen Plattformen, auf denen viele der rechtswidrigen Äußerungen eingestellt werden, haben in der Vergangenheit zu wenig dagegen unternommen. Dies zu ändern ist das Ziel des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG).

Zum 1. Januar dieses Jahres wirksam geworden, verpflichtet es große soziale Netzwerke dazu, "offensichtlich rechtswidrige Inhalte" binnen 24 Stunden zu entfernen. Offensichtlich rechtswidrig sei ein Inhalt, heißt es aus dem Bundesjustizministerium, wenn es keiner vertieften Prüfung bedürfe, ihn als solchen zu identifizieren. Für Inhalte, die nicht so leicht zu erkennen sind, räumt das NetzDG den Anbietern eine Frist von sieben Tagen ein. Die Anbieter müssen allerdings nicht selbst auf Suche gehen, sondern lediglich auf Beschwerden reagieren. Beschweren kann sich jeder, Mitglied des jeweiligen Netzwerks muss man dafür nicht sein.

Vergangene Woche erst hatte es eine Debatte über das Gesetz gegeben, nachdem Twitter das Nutzerkonto der AfD-Politikerin Beatrix von Storch für mehrere Stunden gesperrt hatte. Anlass war deren Tweet, in dem sie von "barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden" geschrieben hatte. Als Reaktion darauf gab es auch mehrere Strafanzeigen gegen Storch. Hintergrund waren Neujahrsgrüße der Kölner Polizei in mehreren Sprachen, darunter auch auf Arabisch.

Bei Facebook kann man sich per Ankreuzverfahren beschweren

Damit ein Netzwerk von dem neuen Gesetz erfasst wird, muss es mehr als zwei Millionen registrierte Nutzer haben. In Deutschland gibt es davon nur einige wenige. Das Justizministerium nannte Facebook, Google (mit Google+ und Youtube), Instagram, Pinterest, Soundcloud und Twitter. Diese Unternehmen hätten einen Ansprechpartner für Beschwerden aus Deutschland genannt. Explizit ausgenommen sind Karriere-Netzwerke wie Xing oder Linkedin, ebenso Messenger-Dienste wie Whatsapp oder Threema.

Das Gesetz fordert von den Anbietern ein "leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren". Wie das aussieht, bleibt den Anbietern überlassen. Bei Facebook etwa muss man eine speziell eingerichtete Seite im Hilfebereich der Webseite aufrufen, eine Reihe von Fragen durch Ankreuzen beantworten und dann einen Bildschirm-Schnappschuss des Beitrags anfügen, über den man sich beschweren will. Außerdem fordert das Unternehmen die Nutzer der Beschwerdefunktion dazu auf, einen von 20 Straftatbeständen auszuwählen, gegen den der gemeldete Beitrag verstoße. Wer sich nicht sicher ist, dem empfiehlt Facebook, einen Anwalt zurate zu ziehen.

Hat ein Nutzer einen Beitrag gemeldet und ist er der Meinung, das betroffene Netzwerk reagiere nicht oder nicht schnell genug, kann er sich ans Bundesamt für Justiz (BfJ) wenden. Die Behörde überprüft dann den Fall. Stellt das Ministerium bei einem Unternehmen "systemische Mängel" fest, funktioniert also das Entfernen in vielen Fällen nicht oder nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen, kann es mit Bußgeldern bis zu 50 Millionen Euro belegt werden. Für Einzelfälle ist entgegen der landläufigen Meinung jedoch kein Bußgeld vorgesehen.

Immerhin muss jetzt jedes Netzwerk einen Ansprechpartner in Deutschland benennen

Wer Inhalte als gesetzeswidrig meldet, die sich bei näherer Prüfung als legal herausstellen, muss keine Konsequenzen befürchten. Während das einerseits die Hürde für Beschwerdeführer senkt, öffnet es andererseits auch Tür und Tor für Missbrauch. Längst toben regelrechte Beschwerdeschlachten. Unterschiedlich gesinnte Gruppierungen jedweder Couleur versuchen dabei, Inhalte der anderen sperren zu lassen.

Das NetzDG enthält auch noch einige weniger bekannte Vorschriften. Dazu gehört etwa, dass Beschwerdeführer Auskunft darüber verlangen können, wer hinter anonymen Profilen in sozialen Netzwerken steckt. Auch das ergibt sich zwar schon aus dem Zivilrecht, das neue Gesetz soll aber helfen, diesen Anspruch auch durchzusetzen. Ob ein Netzwerk diese Daten herausgeben muss, entscheidet aber nicht das Unternehmen, sondern ein Richter.

Ebenfalls neu ist, dass jedes Netzwerk einen sogenannten Zustellungsbevollmächtigten benennen und dessen Namen und Adresse auf ihren Seiten veröffentlichen muss. Ein solcher empfangsberechtigter Ansprechpartner muss in Deutschland sitzen. Kommt ein Netzwerk dem nicht nach, kann es ebenfalls mit einem Bußgeld belegt werden.

Die Netzwerke müssen außerdem jedes halbe Jahr darüber berichten, wie sie mit Beschwerden verfahren sind. In diesen Berichten müssen die Unternehmen neben der Zahl der Beschwerden und der Entscheidungspraxis auch darüber Auskunft geben, wie viele Mitarbeiter die Beschwerden bearbeiten und über welche Kompetenzen diese Mitarbeiter verfügen. Unternehmen, die diese Vorschrift missachten, riskieren ebenfalls ein Bußgeld.

Gegner des Gesetzes, darunter die Journalistenvereinigung Reporter ohne Grenzen und viele Juristen, kritisieren, dass mit dem Gesetz Aufgaben der Justiz an Unternehmen ausgelagert würden. Sie rechnen damit, dass Facebook, Twitter & Co. aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen im Zweifelsfall oft auch legale Inhalte löschen werden - ein so genanntes Overblocking. Anstelle des neuen Gesetzes empfehlen die Kritiker, mehr Richter und Staatsanwälte einzusetzen, um Straftaten auf den Plattformen zu untersuchen. Alle Fraktionen im Bundestag außer Union und SPD sind dafür, das Gesetz abzuschaffen. Die Grünen sehen "deutlichen Nachsteuerungsbedarf", die FDP spricht von einem "vermurksten Gesetz".

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